Leipzig Tochter nimmt Mutter auf: Keine Bafög-Kürzung

Leipzig · Wer mit seinen Eltern zusammenlebt, wohnt deshalb nicht automatisch bei ihnen. Das klingt nach einer Spitzfindigkeit, kann aber entscheidend sein, wenn es etwa um die finanzielle Unterstützung durch das Bafög geht. Das zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, auf das der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hinweist.

Geklagt hatte demnach eine Studentin, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnte. Deshalb erhielt sie als Teil ihres Bafögs eine Unterkunftspauschale von 224 Euro pro Monat. Doch dann wurde der Mutter der Klägerin die Wohnung gekündigt, ihre Tochter nahm sie deshalb bei sich auf - und das Studierendenwerk kürzte die Pauschale auf 49 Euro.

Zu Unrecht, wie das Bundesgericht nun entschied: Denn laut Gesetz lebe zwar jeder bei den Eltern, der mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnt. Die sonstigen Umstände spielen dabei keine Rolle. Hintergrund dieser Regelung sei allerdings, dass Auszubildende oder Studenten durch das Zusammenwohnen mit den Eltern Geld sparen. Das sei hier jedoch nicht der Fall: Denn die Tochter habe schließlich die Mutter unterstützt, nicht umgekehrt.

(dpa)
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