Köln Prüfungen an anderen Unis ablegen

Köln · Fehlgeschlagene Klausurversuche machen Angst vor dem endgültigen Studiums-Aus. Das bringt manche auf eine zweifelhafte Idee: dieselbe Prüfung an einer anderen Hochschule abzulegen. Laut Hochschulrecht ist das möglich. Doch es ist nicht ohne Risiko. "Zunächst ist es eine Frage der Anerkennung von Leistung", sagt Christian Birnbaum, Anwalt für Hochschulrecht. Und die ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. In NRW etwa haben Studierende den Rechtsanspruch, alle Prüfungen abzulegen, die von der Hochschule angeboten werden.

So kann die Statistikprüfung für Volkswirtschaftslehre leichter sein als im Fach Wirtschaftsmathematik an derselben Uni. Ob die für das eigene Fach auch angerechnet wird, muss aber vorab geklärt werden. Grundsätzlich gilt: Studenten können sich jederzeit ex- und immatrikulieren. So kann man auch die vermeintlich leichtere Prüfung an einer anderen Hochschule ablegen. Ob man dort immatrikuliert wird, hängt aber von der Zahl der Studienplätze ab. Eine weitere Möglichkeit zum Ablegen einer Prüfung an einer anderen Hochschule bietet die Gasthörerschaft.

Studierende können dabei an ihrer Hochschule immatrikuliert bleiben und die Vorlesungen an einer anderen besuchen. "An vielen Hochschulen können dabei auch Prüfungen abgelegt werden", sagt Birnbaum. Ob die Leistung dann jedoch anerkannt wird, ist abhängig von der jeweiligen Hochschule.

(dpa/tmn)
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