Heilbronn/Winnenden Winnenden: Vater des Amokläufers scheitert mit Klage

Heilbronn/Winnenden · Die Psychiater des Amokläufers von Winnenden müssen sich nicht am Schadenersatz für die Opfer der Bluttat mit 16 Toten beteiligen. Das Landgericht Heilbronn wies eine entsprechende Klage vom Vater des Täters ab.

Die Experten des Zentrums für Psychiatrie in Weinsberg hätten die Amoktat des 17-jährigen Tim K. zu keiner Zeit vorhersehen können oder gar müssen, urteilte das Landgericht. Zwar seien damals Behandlungsfehler gemacht worden, diese seien aber nicht mitursächlich für die Tat. Der Vater des Amokläufers hatte gefordert, dass die Ärzte und Therapeuten die Hälfte des Schadenersatzes übernehmen, den er an Opfer, Hinterbliebene, die Stadt Winnenden und die Unfallkasse zahlen muss.

(dpa)
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