Bielefeld Vier Jahre Haft für Mutter von Findelkind gefordert

Bielefeld · Eine Mutter, die laut Anklage ihr Kind nach der Geburt in einem Gebüsch versteckt hat, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vier Jahre ins Gefängnis. Die 39-Jährige muss sich vor dem Landgericht Bielefeld wegen versuchten Totschlags verantworten. Im Juni 2015 soll sie in einem leerstehenden Rohbau in Gütersloh einen Jungen zur Welt gebracht haben. Dann soll sie ihn in eine Plastiktüte gesteckt und an einer verborgenen Stelle hinter einem Busch zum Sterben zurückgelassen haben.

Staatsanwalt und Verteidiger gingen in ihren Plädoyers gestern davon aus, dass sie dabei im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelte. Ein Gutachter hatte der Angeklagten eine Störung der Wahrnehmung attestiert, im Zuge derer sie ihre Schwangerschaft bis zuletzt verdrängt hatte. Die Angeklagte hatte die Geschehnisse unter Tränen gestanden. Sie gab an, bis zuletzt geglaubt zu haben, dass sie statt eines Kindes ein Geschwulst in ihrem Bauch trage.

Dass der Junge überlebte, sei nur der zufälligen Entdeckung einer Passantin Stunden nach der Geburt zu verdanken, begründete der Staatsanwalt den Vorwurf des versuchten Totschlags. Obwohl sie in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt habe und Reue zeige, habe die Angeklagte die Hilf- und Wehrlosigkeit des auf sie angewiesenen Kindes ausgenutzt. Die von ihm geforderte Strafe unterscheide sich daher nicht von anderen Fällen versuchten Totschlags bei derart eingeschränkter Schuldfähigkeit.

Der Verteidiger hob hervor, dass seine Mandantin nicht bösartig, sondern aufgrund ihrer Störung eher planlos gehandelt habe. Sie bereue die Tat und könne sich ihr Handeln nicht erklären. Sie wäre mit einer zur Bewährung ausgesetzten zweijährigen Freiheitsstrafe ausreichend bestraft. Das Urteil wollen die Richter am 8. April verkünden.

(dpa)
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