Verfassungsschutz V-Mann sollte mit Tarnnamen ins Grab

Düsseldorf · Der Verfassungsschutz wollte seinen Informanten "Corelli", der 2014 unter mysteriösen Umständen starb, nicht enttarnen. Im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags rief das Vorgehen erstaunte Nachfragen hervor.

Wie Geheimdienste "ticken", erfährt der Bürger in der Regel nicht. Gestern jedoch lüftete sich der Schleier ein wenig und ermöglichte Einblicke in die Denk- und Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des Landtags, der sich mit den Bluttaten der rechtsterroristischen Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) befasst, stand Franziska B., Abteilungsleiterin im BfV, Rede und Antwort - soweit es ihr die Behörde zuvor erlaubt hatte.

Die Zeugenbefragung drehte sich um den mysteriösen Tod von Thomas Richter alias "Corelli", der sich tief in der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt bewegt hatte und zugleich Informant (V-Mann) des Verfassungsschutzes war. "Corelli" hatte möglicherweise Verbindungen zum NSU, weswegen sich der PUA besonders für ihn interessiert.

Nach dem Tod der beiden führenden NSU-Köpfe Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos wurde "Corelli" im September 2012 enttarnt. Er war nun als V-Mann nicht mehr zu gebrauchen und schwebte zudem in Lebensgefahr. Das BfV nahm ihn daher in sein Zeugenschutzprogramm auf. Das bedeutet: "Corelli" bekam den neuen Namen Thomas Dellig und erhielt die Auflage, seine Verbindungen zur Vergangenheit radikal abzubrechen. Auch jeglicher Kontakt zu seinen beiden Brüdern wurde ihm untersagt (wie sich nach seinem Tod herausstellte, hielt er sich aber nicht an diese Vorschrift). Für den Kontakt zum BfV, das für "Dellig" in Paderborn eine neue Wohnung besorgte, erhielt er ein gesondertes Handy. Auch einen Computer stellte ihm der Verfassungsschutz zur Verfügung.

Am 7. April 2014 gingen zwei Mitarbeiter des BfV zu der Wohnung, weil sie seit Tagen nichts von "Dellig" gehört hatten. Der Vermieter öffnete die Tür zur Wohnung, wo man den 39-Jährigen tot auf dem Bett liegend fand. Richter soll einer bis dahin bei ihm nicht festgestellten Diabetes zum Opfer gefallen sein, hieß es. Vor einiger Zeit sagte allerdings ein Gutachter im PUA, dass auch Rattengift den Tod verursacht haben könnte. Die Untersuchungen laufen noch.

Jedenfalls hatte der Verfassungsschutz damals ein Problem: Er wollte die wahre Identität des Toten unbedingt geheimhalten. Das machte Franziska B. Polizei und Staatsanwaltschaft auf einer Krisensitzung am 9. April 2014 in Bielefeld unmissverständlich klar. Ihrer Darstellung zufolge kam man überein, den Toten unter dem falschem Namen Dellig zu beerdigen. Die Brüder über den Tod zu informieren, war offenbar kein Thema. Erst einige Zeit später kamen einem Staatsanwalt - nicht zuletzt wegen möglicher Erbansprüche der Brüder - Bedenken, so dass die Asche des Toten dann doch unter dem richtigen Namen Thomas Richter in die Urne gelangte. "Und wenn der Tarnname verwendet worden wäre - hätte Thomas Richter weiter als lebend gegolten?", wollten Verena Schäffer (Grüne) und Yvonne Gebauer (FDP) wissen. Doch darauf verweigerte die Zeugin B. die Antwort.

Der Verfassungsschutz bestand seinerzeit auch darauf, dass alle Datenträger in der Wohnung des Toten gelöscht würden (wobei bereits Kopien angefertigt worden waren). Er griff auch zu, als ihm die Ermittlungsbehörden wichtige Dokumente - darunter offenbar auch Unterlagen zur Krankenversicherung - anboten. "Da haben wir nicht nein gesagt", so Franziska B.

Der PUA würde jetzt wegen der unklaren Todesumstände gerne Einblick in diese Schriftstücke nehmen, doch ob ihm das gewährt wird, ist fraglich. Bislang war die Bereitschaft des BfV zur Zusammenarbeit nicht sehr ausgeprägt. Lange Zeit weigerte sich die Behörde, Franziska B. eine Aussagegenehmigung zu erteilen. Das hat den PUA-Vorsitzenden Sven Wolf (SPD) mächtig auf die Palme gebracht. Zum Schluss hatte er dem BfV sogar mit juristischen Schritten gedroht.

(hüw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort