Münster Selbstmord auf der Gorch Fock?

Münster · Gericht spricht bei Jenny Böken von einer geringen Unfallwahrscheinlichkeit.

Wie die Offiziersanwärterin Jenny Böken gegen 23.45 Uhr am 3. September 2008 über Bord des Segelschulschiffs "Gorch Fock" fallen konnte, bleibt unklar. Allerdings schreibt das Oberverwaltungsgericht Münster, das gestern die Urteilsbegründung in dem Fall veröffentlicht hat: "Es war nämlich keineswegs wahrscheinlich, bei der in Rede stehenden Diensthandlung ungewollt über Bord zu fallen." Es attestiert der Arbeit als Überwachungsposten an Bug des Schiffes eine "geringe Unfallwahrscheinlichkeit". Die Ausführungen nähren die Spekulation, die es seit Bekanntwerden des Falles gibt, dass sich das damals 18-jährige Mädchen mit dem Sprung über Bord selbst tötete.

Die Eltern des Mädchens, dem die Bundeswehr die Eignung als Offizierin vor dem Dienstantritt auf der Gorch Fock abgesprochen hatte, klagten gegen die Bundesrepublik auf eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro. Das entsprechende Gesetz setzt allerdings eine besondere Lebensgefahr im Dienst voraus. Das Verwaltungsgericht Aachen hatte als Vorinstanz zwar eine Lebensgefahr bejaht, aber die Besonderheit dieser Gefahr verneint. Das Gericht in Münster geht nun sogar einen Schritt dahinter zurück, indem es urteilt, dass die Arbeit als "Posten Ausguck", wie der Wachdienst bei der Marine hieß, nicht einmal lebensgefährlich sei. Der Aufenthalt nachts an Deck unterscheide sich darin von der Tätigkeit etwa eines Minentauchers.

Über den genauen Unfallhergang indes muss weiter gerätselt werden. Die ARD dreht derzeit einen Film über den tragischen Unfall und stößt - wie auch das Gericht - auf allerlei unverständliche Indizien. So wurde die Suche nach Jenny Böken, so zeigt es die Kartenaufzeichnung, nach etwa 30 Minuten abgebrochen. Warum, weiß niemand.

(her)
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