Hamburg Prozess um Gruppenvergewaltigung neu aufgerollt

Hamburg · Die Tat vom 11. Februar 2016 schockierte: Auf der Geburtstagsfeier eines Jugendlichen in Hamburg wird eine 14-Jährige von mehreren jungen Männern vergewaltigt. Anschließend legen sie das Mädchen bei Eiseskälte in einem Hinterhof ab. Es überlebt. Im Oktober 2016 werden die vier Jugendlichen zu Haftstrafen von ein bis zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, ein 21-Jähriger muss für vier Jahre ins Gefängnis. Nun soll das Strafmaß der fünf Angeklagten - drei Deutsche und zwei Serben - geprüft werden. Dafür hat gestern ein neuer Prozess vor dem Landgericht Hamburg begonnen.

Wie das Landgericht im ersten Prozess feststellte, ist der erste Sex des völlig betrunkenen und wehrlosen Opfers mit einem 16-Jährigen noch freiwillig. Dann wird die 14-Jährige von einem 21-Jährigen missbraucht. Drei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren quälen sie anschließend sexuell mit Gegenständen. Die Jugendlichen filmen das Geschehen mit ihren Smartphones, ebenso wie eine 15-Jährige, die den Tätern dabei Regieanweisungen gibt.

Als das Mädchen zu schreien beginnt, schleifen die Peiniger es am frühen Morgen nach draußen und lassen es kaum bekleidet in der Kälte im Hinterhof zurück. Ein Nachbar hört Schreie und ruft die Polizei. Das Mädchen wird wegen Unterkühlung und erheblichen Alkoholkonsums auf eine Intensivstation gebracht.

Am 20. Oktober 2016 verurteilte das Landgericht die vier Jugendlichen zu Haftstrafen von ein bis zwei Jahren auf Bewährung. Sie hätten die Taten gestanden und Reue bekundet, erklärte der Vorsitzende Richter. Ein 21-Jähriger, der den Missbrauch des Mädchens als einvernehmlichen Sex dargestellt hatte, erhielt eine härtere Strafe: vier Jahre Gefängnis. Freunde und Verwandte der Angeklagten begrüßten die Bewährungsstrafen im Gerichtssaal damals mit Jubel. Auch gestern gab es für die Angeklagten wieder Unterstützung aus dem Familien- und Freundeskreis. Die Mutter eines Angeklagten gab im Gespräch mit Journalisten dem Opfer eine Mitschuld.

Im Internet protestierten nach dem ersten Prozess Zehntausende in einer Online-Petition gegen die Urteile. Staatsanwaltschaft und drei der Angeklagten legten Revision ein. Im Juli 2017 hob der Bundesgerichtshof in Leipzig die Urteile dann teilweise auf.

(dpa)
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