Münster Ohne Martinshorn: Polizist muss für Schaden zahlen

Münster · Wenn ein Polizist ohne Blaulicht und Martinshorn über eine rote Ampel fährt, muss er - wenn es zu einem Unfall kommt - für den Schaden am Streifenwagen privat aufkommen. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster entschieden (Az.: 4 K 1534/15). Ein Beamter hatte sich in Ahaus bei einer Einsatzfahrt ohne Heulton einer Kreuzung genähert und das Blaulicht erst im letzten Moment beim Einfahren in die Kreuzung eingeschaltet.

Dabei überfuhr er eine rote Ampel. Ein Autofahrer krachte ungebremst in den Streifenwagen. Am Auto entstand ein Schaden von fast 19.000 Euro. Das Gericht wertete das Verhalten des Beamten als grob fahrlässig. Das Land habe das Recht, die Schadenssumme von ihm einzufordern.

(dpa)
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