NSU-Prozess Zschäpes Anwältin behält ihr Mandat

München · Im NSU-Prozess muss die Hauptangeklagte Beate Zschäpe weiterhin mit ihren drei bisherigen Verteidigern auskommen, auch mit Anwältin Anja Sturm. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) lehnte am Freitag - wie allgemein erwartet - einen Antrag Zschäpes ab, Sturm von ihrem Mandat als Pflichtverteidigerin zu entbinden.

Zschäpe: Anwältin behält ihr Mandat
Foto: dpa, tha cul kat lof

In der Entscheidung des Gerichts heißt es: "Konkrete, hinreichende und nachgewiesene Anhaltspunkte dafür, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Angeklagten und der bestellten Pflichtverteidigerin so nachhaltig gestört ist, dass (...) die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich ist", gebe es nicht. Das Schreiben lag der Deutschen-Presse-Agentur in München am Freitag in Kopie vor.

Vergangenes Jahr hatte Zschäpe schon einmal versucht, ihre Anwälte loszuwerden - und zwar alle drei. Auch damals hatte das Gericht ihre Forderung zurückgewiesen. Diesmal richtete sich ihr Antrag formal nur gegen Sturm. In einem mehrseitigen Schreiben an das Gericht erhob die 40-Jährige aber auch Vorwürfe gegen ihre anderen beiden Verteidiger.

Vorwürfe reichen nicht für Ende des Mandats

Unter anderem schrieb die Angeklagte, ihre Anwälte hätten mit dem Ende des Mandats gedroht, falls Zschäpe ihre Strategie ändern und eine Aussage zu einzelnen Vorwürfen machen wolle. Dabei ergänzte Zschäpe erstmals, dass sie sich "durchaus mit dem Gedanken beschäftige, etwas auszusagen".

Auch dieser Vorwurf sei "nicht geeignet, eine Entpflichtung von Rechtsanwältin Sturm zu rechtfertigen", entschied das Gericht - genau so wenig wie Zschäpes Hinweis, dass "sozusagen Funkstille" zwischen ihr und ihrer Anwältin herrsche. Auch andere Vorwürfe Zschäpes beurteilte das OLG als zu pauschal und unkonkret.

Laut Gericht warf Zschäpe ihren Verteidigern in einem weiteren Schreiben zudem vor, ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben, weil sie Wertungen über Zschäpes Charaktereigenschaften der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hätten. Hierzu stellte das OLG fest, dass Zschäpe selbst die entsprechenden Äußerungen aus einem Brief der Anwälte zitiert und somit in das Verfahren eingeführt habe.

Zschäpe gab selbst Verteidigern nicht ausreichend Auskunft

In dem Brief an ihre Mandantin, aus dem Zschäpe selbst zitierte, beschwerten sich Heer, Stahl und Sturm über deren "anmaßendes und selbstüberschätzendes Verhalten". Dieses verbiete sich, da "Sie uns aufgrund der nur fragmentarischen Weitergabe Ihres exklusiven Wissens nicht in die Lage versetzen, Sie optimal zu verteidigen". Damit machte Zschäpe selbst öffentlich, dass sie bisher nicht einmal ihren Verteidigern umfassend Auskunft gegeben hat.

Zschäpe muss sich im NSU-Prozess als Mittäterin für sämtliche Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" verantworten, darunter zehn überwiegend rassistische Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Seit Prozessbeginn im Mai 2013 hat sie beharrlich geschwiegen.

(dpa)
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