Plädoyer im NSU-Prozess Wohlleben und Carsten S. Beihilfe zum Mord vorgeworfen

München · Die Bundesanwaltschaft hält die Anklage im NSU-Prozess gegen die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. für "im vollen Umfang" bestätigt.

 Die Angeklagte Beate Zschäpe (vorne, 2.v.r) zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert (2.v.l) und Mathias Grasel (r). Zweite Reihe 3.v.l. der Angeklagte Ralf Wohlleben, in der hinteren Reihe die Angeklagten Holger G. (rotes Shirt) und Carsten S. (grauer Kapuzenpulli).

Die Angeklagte Beate Zschäpe (vorne, 2.v.r) zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert (2.v.l) und Mathias Grasel (r). Zweite Reihe 3.v.l. der Angeklagte Ralf Wohlleben, in der hinteren Reihe die Angeklagten Holger G. (rotes Shirt) und Carsten S. (grauer Kapuzenpulli).

Foto: dpa, geb

Wohlleben und S. seien durch die Beweisaufnahme der Beihilfe zum Mord in neun Fällen überführt, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Montag vor dem Oberlandesgericht in München.

Die beiden Männer seien für die Beschaffung und Lieferung der Waffe vom Typ Ceska verantwortlich, mit der vom NSU neun Kleinunternehmer aus Fremdenhass getötet wurden.

Weingarten sagte, sowohl Wohlleben als auch S. hätten die naheliegende Möglichkeit erkannt, dass der aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe bestehende NSU mit der Pistole Menschen töten würden. Trotzdem hätten sie den Waffenbeschaffungswunsch erfüllt. Wohlleben und S. hätten sich den fremdenfeindlichen Vorstellungen des Trios verpflichtet gefühlt.

Nach der Ankündigung des Vertreters der Bundesanwaltschaft wird das Plädoyer der Bundesanwaltschaft über die Sommerpause hinaus dauern. Er werde die beiden verbleibenden Verhandlungstage vor der Sommerpause, den Montag und Dienstag, vollständig für das Plädoyer gegen Wohlleben und S. benötigen.

Erst nach der Sommerpause könne dann das Plädoyer gegen die zwei weiteren angeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer folgen, sagte Weingarten.

(AFP)
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