Münchner Oberlandesgericht NSU-Prozess geht trotz Befangenheitsantrag gegen das Gericht weiter

München · Der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist am Vormittag weitergegangen, obwohl die Entscheidung über einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht noch aussteht. Die von einem anderen Senat des OLG zu treffende Entscheidung habe sich verzögert, sie liege aber noch innerhalb der Fristen, sagte eine Gerichtssprecherin.

NSU-Prozess geht trotz Befangenheitsantrag gegen das Gericht weiter
Foto: dpa, mum fdt

Der Befangenheitsantrag war von der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellten worden. Wohlleben hatte die Ablösung des Vorsitzenden Richters und der weiteren Richter gefordert und dies mit den Umständen begründet, unter denen die Aussagebereitschaft der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zustande gekommen war.

Die Ankündigung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Zschäpe nach zweieinhalb Jahren Prozessdauer doch zu den Vorwürfen gegen sich aussagen zu wollen, hatte in der vergangenen Woche zu heftigen Turbulenzen in dem Verfahren geführt. Zu der mit Spannung erwarteten Aussage wird es aber nicht vor dem 8. Dezember kommen, da ein neu zum Verfahren gestoßener Wahlverteidiger Zschäpes vorher im Urlaub ist.

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft bei den zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und mehr als ein Dutzend Überfällen angeklagt, die dem NSU angelastet werden. Aus dem Untergrund heraus sollen Zschäpe und ihre mutmaßlich durch Suizid ums Leben gekommenen Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Taten begangen haben.

(AFP/dafi)
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