NSU-Prozess Zschäpe wirft allen fünf Richtern Befangenheit vor

München · Zwei der Angeklagten im Münchner NSU-Prozess, Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben, haben am Mittwoch Befangenheitsanträge gegen alle fünf an dem Verfahren beteiligten Richter gestellt. Außerdem wurde ein Zeuge vernommen, ein Führungsmann der Thüringer Naziszene. Die Vernehmung endete chaotisch.

Das Neonazi-Trio und seine Helfer
10 Bilder

Das Neonazi-Trio und seine Helfer

10 Bilder
Foto: dapd, BKA/Ostthueringer Zeitung

Die Verteidigung von Wohlleben begründete ihren Antrag auf Befangenheit mit einem Dauerstreit in der Zschäpe-Verteidigung. Zschäpe werde nicht "ordnungsgemäß" verteidigt. Das betreffe auch Wohlleben, der als Helfer Zschäpes angeklagt sei.

Zschäpe ließ ihren Anwalt Mathias Grasel erklären, sie schließe sich Wohllebens Antrag an. Ein Vertreter der Nebenklage warf Wohlleben vor, den Prozess zu verschleppen. Zunächst verhandelte der Strafsenat des Oberlandesgerichtes trotz der Anträge weiter. Den für diesen Donnerstag geplanten Sitzungstermin setzte das Gericht dann aber mit Blick auf die Befangenheitsanträge aus. Ein anderer Senat muss jetzt darüber entscheiden.

250 Menschen gedenken an die NSU-Opfer
9 Bilder

250 Menschen gedenken an die NSU-Opfer

9 Bilder

Wohlleben ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Er soll die Beschaffung der Mordwaffe vom Typ "Ceska" in Auftrag gegeben haben. Zschäpe muss sich als Hauptangeklagte wegen mutmaßlicher Mittäterschaft an der Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" verantworten.

Erst mit Verzögerung rief das Gericht am Mittwoch den einzigen geladenen Zeugen auf, einen früheren Anführer des "Thüringer Heimatschutzes" (THS). Auf die Frage, ob er die Szene für einen Geheimdienst ausgespäht habe, verweigerte er die Antwort.

Die Opfer der Terrorzelle NSU
Infos

Die Opfer der Terrorzelle NSU

Infos
Foto: dpa, cch axs fdt

Nebenklage-Anwalt Yazuz Narin hatte ihm einen Aktenvermerk vorgehalten, demzufolge neben THS-Gründer Tino Brandt noch ein weiterer Geheimdienst-Zuträger an der Spitze dieser Organisation stehe. Auf die Frage, ob es sich dabei um ihn handele, antwortete der Zeuge nicht. Der Anwalt, den er zu seinem Beistand mitbrachte, machte geltend, der Zeuge könne die Frage mangels Aussagegenehmigung nicht beantworten.

Davor hatte der Zeuge geschildert, er und Brandt hätten einen annähernd vollständigen Überblick über die Szene in Thüringen gehabt. Sie hätten eine regelrechte "zentrale Meldestelle" eingerichtet. Die "Kameraden" hätten "gauweit" aus ganz Thüringen Informationen geliefert und seien "weisungsgebunden" gewesen. Brandt sei sein Vorgesetzter gewesen und habe seinerseits Weisungen einer anderen Organisation ausgeführt.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort