Prozess um Terror-Trio Angebliches NSU-Opfer soll nie existiert haben

München · Einer der Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess hat nach einem Medienbericht sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der Grund: Er räumte ein, dass seine Mandantin "wahrscheinlich überhaupt nicht existent" sei.

Das Neonazi-Trio und seine Helfer
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Foto: dapd, BKA/Ostthueringer Zeitung

Wie Spiegel Online berichtet, vertritt der Anwalt Ralph Willms die Nebenklägerin Meral K., die bislang als Opfer des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße galt. Doch Willms erklärte nun gegenüber dem Portal, dass Frau K. "wahrscheinlich überhaupt nicht existent" sei. Ihre "Existenz und Opfereigenschaft" sei von einem anderen Nebenkläger vorgetäuscht worden.

Der Anwalt habe nach eigenen Angaben sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt und um seine Entbindung als Nebenklagevertreter im NSU-Prozess gebeten. Auch sagte er Spiegel Online, er habe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln beantragt.

Dass Meral K. als Nebenklägerin zugelassen wurde, lag demnach an einem ärtzlichen Attest, das im Juni 2004 ausgestellt worden war. Allerdings, so schreibt Spiegel Online, sei genau dieser Arztbericht auch für einen anderen Nebenkläger und durch einen anderen Anwalt eingereicht worden — Handschrift, Datum, Unterschrift und Inhalt seien identisch.

Meral K. war mehrmals in dem Prozess als Zeugin geladen gewesen, war aber bislang am Oberlandesgericht München nicht erschienen. Richter Manfred Götzl hatte daher mehrfach nachgefragt, was den Anwalt zu Nachforschungen geführt habe.

(das)
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