Moers Zwei Tote durch Polizeikugeln

Moers · Beamte erschossen in Moers und Hagen jeweils einen Angreifer.

Polizisten in Moers erschießen Messer-Angreifer
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Polizisten in Moers erschießen Messer-Angreifer

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Foto: Christoph Reichwein

In Nordrhein-Westfalen sind in den vergangenen zwei Tagen zwei Menschen von Polizisten erschossen worden. Am Montag starb ein Mann in Moers durch Polizeikugeln, gestern ein weiterer Mann in Hagen.

Zwei Beamte der Kreispolizeibehörde Wesel haben am Montagabend am Moerser Bahnhof einen 48-Jährigen mit mehreren Schüssen getötet. Das Opfer, ein Flüchtling aus dem Iran, der in einer städtischen Unterkunft lebte, hatte die Polizisten zuvor mit einem Messer bedroht und die Waffe trotz mehrmaliger Aufforderung nicht fallen gelassen. Laut einem Sprecher der Polizei Duisburg, die die Ermittlungen übernommen hat, sollen die Beamten keine Möglichkeit gehabt haben, dem Täter auszuweichen.

Der Iraner war laut Polizei mit dem Fahrrad über eine auf Rot stehende Ampel gefahren und auf einer Kreuzung von einem Pkw erfasst worden. Bei dem Sturz verletzte sich der Mann. Statt auf den Rettungswagen zu warten, flüchtete er in ein Gebüsch. Nachdem die Polizei eingetroffen war, soll sich der 48-Jährige mit einem Messer in der Hand den Beamten genähert haben. Er wurde von drei Kugeln getroffen. Das Motiv des Mannes ist unklar. Zum Zeitpunkt des Todes stand er unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Auch in seiner Unterkunft war er zuvor mit Alkohol- und Drogenproblemen aufgefallen.

In Hagen erschossen Einsatzkräfte gestern Nachmittag einen Mann, der mit einem schwertähnlichen Gegenstand auf einen anderen Mann einschlug und nicht ablassen wollte. Der Täter hatte sein Opfer in einem Versicherungsbüro angegriffen, teilte die Polizei mit. Das blutende Opfer flüchtete auf die Straße. Als der Angreifer trotz Aufforderung der Polizei nicht reagierte, sondern weiter auf sein Opfer einschlug, schossen die Beamten. Der Mann starb am Tatort, der zweite Beteiligte kam in ein Krankenhaus. Worum es bei dem Streit ging, ist laut Polizeiangaben noch nicht klar. Der Zeuge soll vernommen werden, sobald es sein Gesundheitszustand zulässt.

(ock/emy)
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