Urteil Veganer wollten Jagd-Hochsitz verbieten lassen

Karlsruhe (rpo). Veganer sind Menschen, die kein Fleisch essen und die Tötung von Tieren aus Gewissensgründen ablehnen. Verständlich, dass sie auch der Jagd nicht zugeneigt sind. Nun wollten Veganer einen Hochsitz von ihrem Waldgrundstück entfernt sehen und zogen vor Gericht.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dürfen Waldbesitzer aber aus Gewissensgründen keinen Hochsitz auf ihrem Grundstück ablehnen. Die Kläger als Miteigentümer des zu einer Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücks waren vor Gericht gezogen, weil der Hochsitz ohne ihre Zustimmung erbaut worden war. Sie forderten den Abriss, der Jagdpächter aber die Duldung der Konstruktion.

Der BGH bestätigte nun Entscheidungen des Amtsgerichts Pirmasens und des Landgerichts Zweibrücken. Die im Bundesjagdgesetz bestimmte Mitgliedschaft der Eigentümer von Grundstücken in einer Jagdgenossenschaft verstoße nicht gegen die Gewissensfreiheit. Der Jagdgegner werde dadurch nicht gezwungen, gegen sein Gewissen die Jagdausübung aktiv zu fördern, sondern er müsse sie "lediglich passiv hinnehmen". Auch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention seien nicht verletzt.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort