Steuerprozess Staatsanwaltschaft will dreieinhalb Jahre für Prinz von Anhalt

Augsburg · Nach der Teilnahme in der Fernsehsendung "Promi Big Brother" geht es für Marcus Prinz von Anhalt nun um die eigene Zukunft. Im neuen Steuerprozess hat die Staatsanwaltschaft eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert.

"Protzprinz" Marcus von Anhalt gibt sich siegessicher vor Gericht
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Prozess: "Protzprinz" von Anhalt gibt sich siegessicher

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Foto: dpa, puc tmk

Der 49-Jährige habe seine Luxusautos unzulässig von der Steuer abgesetzt und damit fast 660.000 Euro hinterzogen, führte der Staatsanwalt am Montag vor dem Augsburger Landgericht aus.

In einem ersten Prozess war der selbst ernannte "Protzprinz" und Bordellbesitzer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, damals ging es um die Hinterziehung von etwa 800.000 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil die geschäftliche Nutzung von Rolls Royce und anderen teuren Fahrzeugen nicht ausreichend geprüft gewesen sei.

Die Verteidiger des 49-Jährigen, der kürzlich an der Sat.1-Show "Promi Big Brother" teilgenommen hatte, machten noch einmal klar, dass sie ihren Mandanten für unschuldig halten. Da der BGH am Schuldspruch festhielt und ein Freispruch daher unmöglich ist, forderte Rechtsanwalt Olaf Langhanki eine Strafe ohne Haft für den 49-Jährigen - er hat schon mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Ein konkretes Strafmaß nannte Langhanki nicht.

Die Luxus-Karossen waren nach Ansicht des Verteidigers nötig, um als Rotlicht-Unternehmer Macht und Erfolg auszustrahlen - auch gegenüber Branchen-Konkurrenten. Zudem habe der Angeklagte, der als Marcus Eberhardt geboren wurde und sich den adelig klingenden Namen von Frederic Prinz von Anhalt gekauft hat, die Fahrzeuge als "ganz klassische Werbemittel" eingesetzt, um seine Person zu vermarkten. Die inszenierte Internet- und Fernsehpräsenz des 49-Jährigen mit seinen Autos sei "professionelles Showbusiness", meinte der Anwalt. "Das hat mit Privatleben nichts zu tun."

Der Staatsanwalt stand Prinz von Anhalt sogar zu, dass er einen Porsche 911 Turbo Coupé als "schnellstes Büro der Welt" absetzen durfte. Ein VW Golf, Passat oder Fiat wäre für ihn tatsächlich "zu popelig" gewesen. Die anderen Edel-Fahrzeuge von "Prinz Protz" sah der Ankläger aber nicht als legitime Geschäftswagen an. Das Urteil soll an diesem Donnerstag verkündet werden.

(crwo/dpa)
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