Vergewaltigungsvorwurf Kachelmann gewinnt Prozess gegen seine Ex-Geliebte

Frankfurt/Main · Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat im Schadenersatzprozess gegen seine Ex-Geliebte einen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte die Frau am Mittwoch zur Zahlung von mehr als 7000 Euro plus Zinsen.

 Vor Gericht hat Kachelmann einen Sieg erzielt.

Vor Gericht hat Kachelmann einen Sieg erzielt.

Foto: dpa, hpl skm ink

Die Kammer sei davon überzeugt, dass sie ihn "vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Landgericht Frankfurt hatte noch in erster Instanz einen Anspruch des Wettermoderators verneint.

Kachelmann habe mit dem Urteil sein "Vertrauen in die deutsche Justiz zurückbekommen". "Ich bin sehr dankbar für dieses Urteil", sagte er. Es stehe nun zweifelsfrei fest, dass er "Opfer eines Verbrechens" geworden sei, Opfer falscher Beschuldigungen.

Nach dem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung in Mannheim seien Restzweifel geblieben. "Die Restzweifel wollte ich weghaben — und das ist jetzt weg." Falschbeschuldigungen dürften nicht straffrei bleiben. Eine erfundene Vergewaltigung sei "eine Verhöhnung von echten Vergewaltigungsopfern" und untergrabe deren Glaubwürdigkeit.

Kachelmanns Ex-Geliebte sieht sich als Opfer eines "Justizskandals". Ihr vorzuwerfen, sie habe die Vergewaltigung nur erfunden, sei "ein katastrophales Fehlurteil" eines "rein männlich besetzen Senats", sagte sie nach der Urteilsbegründung. Das Gericht wolle ein Exempel statuieren: "Man will uns Frauen stumm schalten." Die Richter beschimpfte sie mit den Worten "Ihr armseligen, feigen Frauenverächter".

Kachelmann hatte die Journalistin Claudia D. auf Erstattung von rund 13.000 Euro für Gutachten verklagt. Mit deren Hilfe hat sich der TV-Moderator im Strafprozess erfolgreich gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt. Das Landgericht Mannheim hatte den heute 58-Jährigen im Mai 2011 in einem spektakulären Verfahren von dem Vorwurf freigesprochen.

Im Zivilverfahren musste Kachelmann nachweisen, dass seine Ex-Geliebte ihn falsch beschuldigt hat. Ein vom 18. OLG-Senat bestellter Rechtsmediziner hatte in einem Gutachten erklärt, dass viel dafür spreche, dass sich die Radiomoderatorin selbst die Verletzungen beigebracht habe.

Claudia D. hatte im Februar 2010 der Polizei berichtet, sie sei von ihrem damaligen Freund Kachelmann vergewaltigt worden. Der Wettermoderator wurde dann im März 2010 nach der Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen und kam anschließend in Untersuchungshaft.

Der Senat des OLG Frankfurt hatte schon im Januar erkennen lassen, dass er die Klage für berechtigt hält. Zuletzt war es vor allem um die Frage gegangen, ob Kachelmann die von ihm geltend gemachten Kosten auch persönlich getragen hat. Ein für die Finanzen zuständiger Angestellter der Meteomedia AG bestätigte, dass Kachelmanns Schweizer Firma damals rund 7000 Euro für Gutachten vorgestreckt habe. Der Zeuge konnte aber nicht sagen, ob Kachelmann das Geld zurückerstattet hat, da der Zeuge im März 2011 das Unternehmen verlassen hatte.

(dpa/jeku)
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