BGH bestätigt Urteil Böhse-Onkelz-Sänger muss ins Gefängnis

Frankfurt/Main (RPO). Der ehemalige Böhse-Onkelz-Sänger Kevin Russell muss ins Gefängnis. Das Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht sei rechtskräftig, teilte das Frankfurter Landgericht am Montag mit. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

 Kevin Russell hat seine Haftstrafe angetreten.

Kevin Russell hat seine Haftstrafe angetreten.

Foto: dapd, dapd

Die Unfallopfer hätten ihre Berufung zurückgezogen. Das Landgericht hatte den Musiker am 4. Oktober 2010 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Russell am Silvesterabend 2009 unter dem Einfluss von Kokain und einem starken Beruhigungsmittel auf der A 66 in Richtung Frankfurt trotz Dunkelheit und regennasser Fahrbahn mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Als er einen mit zwei jungen Männern besetzten Kleinwagen rammte, wies der Bordcomputer des Sportwagens 232 Stundenkilometer aus.

Dabei geriet der Kleinwagen in Brand, andere Autofahrer zogen die beiden schwer verletzten Opfer aus dem brennenden Fahrzeug, während der Unfallverursacher zu Fuß flüchtete.

Der ehemaligen Böhse-Onkelz-Sänger beteuerte, den Unfallwagen nicht gesteuert zu haben. Er hatte den Ermittlern zunächst einen Bekannten als vermeintlichen Unfallfahrer präsentiert. Doch mit Blick auf die DNA-Spuren am Airbag des Autos sah es die Kammer als zweifelsfrei erwiesen an, dass Kevin Russell den folgenschweren Unfall verursacht hatte.

Wann Russell seine Haftstrafe antritt, ist derzeit noch unklar. Der Haftantritt werde wegen zahlreicher Formalien im Schriftverkehr "frühestens im April" erfolgen, sagte eine Sprecherin der zuständigen Frankfurter Staatsanwaltschaft.

(apd/felt)
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