Landgericht Köln Bericht über angeblich gewalttätigen Grönemeyer untersagt

Köln · Das Landgericht Köln hat Boulevardmedien größtenteils untersagt, weiter zu berichten, dass der Sänger Herbert Grönemeyer am Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014 gegenüber zwei Fotografen gewalttätig geworden sei.

 Herbert Grönemeyer im Mai 2017 im Landgericht in Köln.

Herbert Grönemeyer im Mai 2017 im Landgericht in Köln.

Foto: dpa, ve jai abl

Die Aussagen seien "unwahr", entschied das Gericht in drei am Mittwoch verkündeten Urteilen. (Az. 28 O 177/15 u.a.) Die beklagten Zeitungen hatten unter anderem verbreitet, der Sänger habe einen der beiden ebenfalls beklagten Fotografen gewürgt.

Dem anderen habe er den Finger umgebogen, auf dessen Kamera eingeschlagen oder mit einer Laptoptasche, in der sich ein Computer befunden habe, zugeschlagen.

Das Gericht sah sich in der Verhandlung Videos und Fotos von dem Vorfall an und hielt es danach für erwiesen, dass die nun untersagten Aussagen unwahr sind und Grönemeyer "in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen". Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(AFP)
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