Oktoberfest-Party eskaliert 6000 Euro Strafe für Schläge gegen Heino Ferch

München · Eine After-Wiesn-Party in München: Die Stimmung im Club ist auf dem Höhepunkt, der Pegel auch - dann kommt es zur Prügelei. Mitten drin: Schauspieler Heino Ferch. Nun ist das Urteil im Prozess um die Schläge gefallen. Viele Fragen blieben aber offen.

 Unser Archivbild zeigt Heino Ferch mit seiner Frau Marie-Jeanette auf dem Oktoberfest 2014.

Unser Archivbild zeigt Heino Ferch mit seiner Frau Marie-Jeanette auf dem Oktoberfest 2014.

Foto: dpa, hoe bsc sja tba

Eine After-Wiesn-Party in München: Die Stimmung im Club ist auf dem Höhepunkt, der Pegel auch - dann kommt es zur Prügelei. Mitten drin:
Schauspieler Heino Ferch. Nun ist das Urteil im Prozess um die Schläge gefallen. Viele Fragen blieben aber offen.

Am Montag fällte das Amtsgericht München das Urteil gegen einen 32 Jahre alten Ex-Fußballprofi, mit dem Ferch im vergangenen Jahr auf einer After-Wiesn-Party in einem Münchner Club aneinandergeraten war.

Sein Kumpel und Mitangeklagter wird freigesprochen, weil ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er überhaupt an der Auseinandersetzung beteiligt war. Freispruch für beide hatte die Verteidigung gefordert.

Der 32-Jährige aber, der heute nur noch als Amateur Fußball spielt und als Versicherungsmakler arbeitet, wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Insgesamt 6000 Euro muss er in 120 Tagessätzen zahlen - und dazu könnte noch viel mehr kommen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fiel Ferch infolge der Schlägerei kurzfristig für einen geplanten Filmdreh aus. Dadurch sei ein Schaden von 300.000 Euro entstanden. Nicht ausgeschlossen, dass sich die Produktionsfirma das Geld zurückholen möchte.

Dabei ist der Mann nach Angaben seines Anwalts wegen des Prozesses ohnehin in einer schwierigen finanziellen Situation. Er habe Kunden verloren. "Man wollte nicht mehr mit mir zusammenarbeiten", heißt es in einer am Montag verlesenen Erklärung.

Was genau sich in den frühen Morgenstunden des 28. September 2014 in dem Club abspielte, ist aber auch nach den vier streckenweise absurd anmutenden Prozesstagen, in dem zeitweise noch ein Gutachten gefordert wurde, ob Ferch nun Links- oder Rechtshänder ist, nicht restlos geklärt. "Es ist ein einziges Tohuwabohu", fasst die Richterin das Spektakel in dem Club zusammen.

Für das Gericht ist nur klar, dass es Streit gab, dass der 52-jährige Ferch ("der deutsche Bruce Willis", wie ihn die Verteidigung nennt) mit Eiswürfeln aus einem Getränkekühler auf die Gruppe des Angeklagten warf - und dass der jetzt verurteilte Angeklagte daraufhin zuschlug. Dabei hatte er - nach Berechnung einer Gerichtsmedizinerin - wohl 2,1 Promille Alkohol im Blut, vielleicht sogar noch mehr. Als bei ihm rund drei Stunden nach der Schlägerei ein Test durchgeführt wurde, waren es noch 1,6 Promille. "Alkoholbedingte Enthemmung" bescheinigt die Medizinerin ihm.

Zwei Risswunden am linken Ellenbogen, eine fünf Zentimeter lange Schnittwunde am linken Knie, eine Jochbogenprellung mit Platzwunde und ein im Volksmund blaues Auge genanntes "Monokel-Hämatom" trug Ferch davon, wie die Ärztin ausführt. Ob er auch getreten wurde, lässt sich nicht belegen. Ferch und seine Frau hatten die Ereignisse aus ihrer Perspektive am ersten Prozesstag geschildert, waren danach aber nicht mehr vor Gericht erschienen.

Die Beweisaufnahme gestaltete sich in diesem Prozess nicht ganz einfach - vor allem, weil auch die Zeugen damals nicht mehr ganz nüchtern waren. Von einer "alkoholgeschwängerten Atmosphäre" spricht die Staatsanwaltschaft und erhofft sich vom Urteil eine Präventionswirkung für "Oktoberfest-assoziierte Straftaten".

Denn: "Das kann nur friedlich funktionieren, wenn alle sich an Regeln halten." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
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