Haftbefehl gegen Leipziger Berufswunsch Geheimagent

Karlsruhe · Die Bewerbung bei drei ausländischen Geheimdiensten als Spion hat für einen Mann aus Leipzig Folgen. Die Bundesanwaltschaft hat gegen den 27-Jährigen Haftbefehl erwirkt.

 Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entließen den Mann unter Auflagen auf freien Fuß.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entließen den Mann unter Auflagen auf freien Fuß.

Foto: dpa

Der 27-Jährige habe in entsprechenden Bewerbungsschreiben "eindringlich" darum gebeten, "als Agent tätig werden zu dürfen", teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mit. Der Behörde zufolge erklärte sich der Möchtegern-Spion in seinen Schreiben bereit, sämtliche von ihm verlangten Tätigkeiten auszuführen und auch Informationen "operativ" zu beschaffen.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entließ ihn unter Auflagen auf freien Fuß.

(gaa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort