Freiburg Kein Recht auf Eizellen der toten Ehefrau

Freiburg · Ein Witwer wollte mit den befruchteten Eizellen seinen Kinderwunsch erfüllen.

Der Mann, dessen Frau vor sechs Jahren an Krebs gestorben ist, möchte Kinder haben - und so auch die Erinnerung an seine Frau aufrechterhalten. Er will die im Krankenhaus eingefrorenen, befruchteten Eizellen der Verstorbenen dazu nutzen, mit seiner neuen Ehefrau Kinder zu bekommen. Aber das ist ein Wunsch, der nicht in Erfüllung gehen wird. Der in Freiburg ansässige Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe hat die Klage des Mannes gegen die Uniklinik Freiburg zurückgewiesen. Eizellen sind für Dritte generell tabu, so das Urteil.

Der Fall ist ungewöhnlich: Ein Ehepaar plant Nachwuchs. Doch die Frau erkrankt an Krebs. Weil die Gefahr besteht, dass sie durch die Krebsbehandlung unfruchtbar wird, friert das Paar an der Uniklinik Freiburg noch vor der Chemotherapie der Frau 2008 insgesamt 15 befruchtete Eizellen ein. Der Plan: Ist der Krebs überstanden, werden die Eizellen aufgetaut und die Frau kann schwanger werden. Doch sie verliert den Kampf gegen den Krebs, stirbt 2010.

Der Mann will nun mit Hilfe der Eizellen und gemeinsam mit seiner neuen Ehefrau, mit der er seit 2012 verheiratet ist, den Kinderwunsch erfüllen. Er plant, die Zellen von seiner zweiten Ehefrau austragen zu lassen. Dies entspreche sowohl dem Wunsch seiner ersten als auch dem Willen seiner zweiten Frau, sagte er. Doch die Klinik lehnt dies ab und hält die Eizellen unter Verschluss. Der Mann geht vor Gericht.

Es ist nach Angaben des Richters das erste Mal, dass die Justiz in Deutschland über einen solchen Fall entscheidet. Das Landgericht Freiburg in der ersten Instanz weist die Klage des Mannes ab und gibt der Uniklinik Recht. Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigt nun dieses Urteil. Es weist die Berufung des Mannes ab.

Die Rechtslage, sagt der Vorsitzende Richter Bernhard Joos, sei eindeutig. Das in Deutschland geltende Embryonenschutzgesetz verbiete ein Weiterleiten eingefrorener, befruchteter Eizellen an Dritte. Nur die Frau, von der die Eizellen stammen, darf sie zur Schwangerschaft nutzen. So werde eine "gespaltene Mutterschaft" verhindert, wie es heißt. Selbst wenn es der Wunsch aller Beteiligten sein sollte, rechtlich ist die Herausgabe der Eizellen einer Toten verboten.

"Mit dem Urteil hat bereits eine zweite Instanz unsere Rechtsauffassung bestätigt", sagt der Sprecher der Uniklinik, Benjamin Waschow - die emotional schwierige Lage des Paares einmal beiseite gelassen. Das schaffe Rechtssicherheit, auch über Freiburg hinaus. Eine Revision wird nicht zugelassen.

(dpa)
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