Frankfurt/Main Kachelmanns Ex-Geliebte muss zahlen

Frankfurt/Main · Claudia D. habe den Moderator falsch angezeigt, so das Gericht.

Fünf Jahre nach dem Freispruch im Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann im Zivilverfahren gegen seine Ex-Geliebte einen großen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied, dass Claudia D. Anfang 2010 ihren einstigen Liebhaber "vorsätzlich und wahrheitswidrig" der Vergewaltigung bezichtigt habe. Die Journalistin wurde daher rechtskräftig dazu verurteilt, Kachelmann medizinische Gutachten in Höhe von rund 7100 Euro zu erstatten. Diese waren für seine Verteidigung angefallen, nachdem Kachelmann im März 2010 nach der Strafanzeige von Claudia D. am Frankfurter Flughafen festgenommen und in Untersuchungshaft gekommen war.

Das OLG zeigte sich überzeugt, dass sich Claudia D. die Verletzungen durch die angebliche Vergewaltigung selbst zugefügt habe. Der Senat stützte sich dabei auf das Gutachten des Frankfurter Rechtsmediziners Marcel Verhoff.

Claudia D. hatte angegeben, ihr Ex-Geliebter habe sie in der Nacht zum 9. Februar 2010 mit dem Messer am Hals ins Schlafzimmer gezerrt und vergewaltigt. Das Bild der Verletzungen spreche insgesamt dafür, dass Claudia D. sich diese selbst zugefügt habe, heißt es im Urteil. Beim angeblich benutzten Küchenmesser sei auch keine DNA von Kachelmann gefunden worden.

Claudia D. habe sich in ihren Aussagen in Widersprüche verstrickt, stellte das OLG fest. Eine "Autosuggestion" - die Einbildung einer Vergewaltigung - schloss das OLG bei Claudia D. aus. Dies hatte das Landgericht Frankfurt in erster Instanz für denkbar gehalten und daher die Klage Kachelmanns abgewiesen.

(dpa)
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