Heinsberg Hohe Strafen für fremdenfeindliche Schläger gefordert

Heinsberg · Fremdenfeindlich motivierte Übergriffe auf Asylbewerber, teilweise mit Quarzhandschuhen, Teleskopschlagstock und Stahlkappenschuhen, werden fünf heute 19- und 20-jährigen jungen Männern vorgeworfen, die seit Februar vor dem Amtsgericht in Heinsberg stehen. Den Hitlergruß hätten sie gezeigt und ausländerfeindlich provoziert, wie Staatsanwältin Ulrike Politzer gestern in ihrem Plädoyer sagte. Im Mittelpunkt steht eine Tat im Januar 2015 am Busbahnhof in Wassenberg, wo vier der jungen Männer einen Asylbewerber zusammengeschlagen haben sollen.

Dass der Marokkaner, dem Ärzte eine Gehirnerschütterung sowie einen Kreuzband- und Innenmeniskusriss attestiert hatten, nicht lebensgefährlich verletzt wurde, bezeichnete die Staatsanwältin als reinen Zufall. Ein Angeklagter hatte mit einem Teleskopstock zugeschlagen, ein anderer den schon am Boden liegenden Asylbewerber mit voller Wucht gegen den Kopf getreten. Für beide beantragte die Staatsanwältin Jugendstrafen von über drei bzw.

zweieinhalb Jahren. Die Angeklagten seien "besonders roh vorgegangen und hätten dies öffentlich zur Schau gestellt". "Wir müssen die besondere Schwere der Schuld feststellen", begründete Politzer die nach dem Jugendstrafrecht empfindlichen Strafen. Die Jugendgerichtshilfe hatte für die "Mitläufer" der rechten Szene Jugendstrafen mit "Warnschussarrest" befürwortet. Zu den von ihr vorgeschlagenen Auflagen gehörten die Teilnahme am Aussteigerprogramm des Verfassungsschutzes und der Besuch im NS-Dokumentationszentrum Köln.

Einem fünften Angeklagten, der an verbalen Provokationen beteiligt war und vor Gericht durch provozierend unflätiges Verhalten aufgefallen war, warf Politzer "psychische Beteiligung" vor. Auch für ihn forderte die Anklage eine Haftstrafe wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Für den Vater, der seinen Sohn zur Prügelei gefahren hat, sieht die Staatsanwaltschaft einen Freispruch als gerechtfertigt an. Drei Verteidiger forderten Bewährungsstrafen mit Sozialauflagen, die teilwiese bereits an Aussteigerprogrammen teilnehmen.

Zwei Verteidiger plädierten auf Freispruch aufgrund nicht eindeutiger Beweise.

(aha)
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