Bad Aibling Handy-Spielerei mit tödlichen Konsequenzen

Bad Aibling · Das Zugunglück in Bad Aibling, ausgelöst durch Ablenkung, forderte nun einen zwölften Toten.

Aibling Rund zwei Monate nach dem Zugunglück von Bad Aibling ist ein weiteres Opfer seinen Verletzungen erlegen. Ein 46-Jähriger starb gestern in einem Münchner Krankenhaus. Die Zahl der Todesopfer stieg damit auf zwölf. Zuvor war bekanntgeworden, dass der Fahrdienstleiter unmittelbar vor dem Zusammenstoß zweier Nahverkehrszüge mit einem Online-Spiel auf seinem Handy beschäftigt war. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der 39-Jährige die Züge gleichzeitig auf den eingleisigen Streckenabschnitt zwischen Rosenheim und Holzkirchen geschickt. Zudem soll der Mann beim Auslösen eines Notrufs die falsche Taste erwischt haben, so dass die Warnung nicht bei den beiden Lokführern ankam. Der Fahrdienstleiter sitzt in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.

Dass Menschen durch ein Handy bei ihrer Arbeit abgelenkt sind, passiert häufig - ihre Leistung mag darunter leiden, selten allerdings mit solch dramatischen Folgen wie in Bad Aibling. Wer ein Smartphone an seinen Arbeitsplatz mitbringen darf, ist nicht eindeutig geregelt. Gesetzliche Vorschriften, die dessen Nutzung in Dienstzeiten verbieten, sind ebenfalls rar. "Meist ist die Benutzung des Smartphones durch Paragraf 3 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt", erklärt Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sinngemäß heißt es dort: Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Das bedeutet, dass der Vorgesetzte bestimmt, inwieweit das Handy für private Zwecke benutzt werden darf. Gestern wurde bekannt, dass Bahn-Bedienstete ihre Privathandys bei der Arbeit nur nutzen dürfen, wenn ihre Tätigkeit dies erfordert. Fahrdienstleitern ist es verboten, ihre Mobiltelefone für Spiele zu nutzen, auch Ablenkung durch Fernseh- oder Radiogeräte ist tabu. Das Unglück in Bad Aibling zeigt, wie schwierig es ist, zu kontrollieren, ob sich Arbeitnehmer tatsächlich an die Vorgaben ihrer Vorgesetzten halten.

Eine Möglichkeit hierfür ist ein Vier-Augen-Prinzip, wie es in Flugzeug-Cockpits seit dem Germanwings-Absturz vorgeschrieben ist. Pilot oder Co-Pilot dürfen sich dort nun nicht mehr alleine aufhalten. Eine ähnliche Regelung wäre auch für andere Branchen denkbar. Einer Debatte über die Einführung einer solchen Regelung in Bahn-Stellwerken erteilten Verkehrspolitiker gestern jedoch eine Absage. "Zwei Fahrdienstleiter sind nicht zu finanzieren", sagte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Martin Burkert (SPD). Eine allerletzte Sicherheit werde es auf der Schiene nicht geben, betonte er. Auch Arnold Vaatz (CDU), als Unionsfraktionsvize zuständig für Verkehrspolitik, sagte: "Ein Vier-Augen-Prinzip für Fahrdienstleiter in einem Stellwerk halte ich nicht für zielführend." Im Gegensatz zum Flugzeug würden bei einem Zug grundsätzlich andere und wirksamere technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um beabsichtigte oder fahrlässige menschliche Fehlhandlungen zu vermeiden. Das Bundesverkehrsministerium wollte sich dazu nicht näher äußern, ein Sprecher verwies auf die weiteren Ermittlungen, die es abzuwarten gelte.

Nicht nur am Arbeitsplatz, auch im Straßenverkehr führt die Ablenkung durch das Handy zu Unfällen. Im vergangenen Jahr haben Polizisten in NRW mehr als 146.000 Handy-Sünder erwischt. In 182 Fällen war die Handynutzung Ursache für einen Unfall. Drei Menschen kamen bei den Unglücken ums Leben.

Die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer ist zwar gesetzlich verboten, doch es gibt Schlupflöcher. Schaltet sich der Motor bei einem kurzen Halt automatisch ab, können Fahrer etwa an einer roten Ampel zum Handy greifen. Aus dem NRW-Innenministerium heißt es, man wolle anregen, diese vermeintliche Gesetzeslücke zu schließen. Schon zu Jahresbeginn hatte Innenminister Ralf Jäger (SPD) angekündigt, gegen die Handybenutzung am Steuer vorgehen zu wollen. "Wir brauchen klarere rechtliche Vorschriften, die das Nutzen von Mobiltelefonen im Straßenverkehr eindeutig einschränken." Der Bundesverkehrsminister müsse endlich handeln. Die aktuelle Rechtslage hinke der rasanten Entwicklung von Smartphones und Kraftfahrzeugen deutlich hinterher.

(RP)
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