Brandstiftung Feuerwehrmann muss für Schaden durch gelegtes Feuer zahlen

Hamm · Wer Feuer legt und damit einen hohen Sachschaden anrichtet, haftet für den Schaden in vollem Umfang. Das hat das Oberverwaltungsgericht Hamm entschieden und damit einen Feuerwehrmann zur Zahlungen von hohen Summen verurteilt.

Nach einem Feuer 2012 in Kirchhundem im Sauerland forderte die Gebäudeversicherung rund 228.000 Euro von dem Mann, eine Holzverarbeitungsfirma klagte auf 50.000 Euro.

Der Feuerwehrmann hatte einen Müllcontainer vor einer Gewerbehalle angezündet, um einen Einsatz zu provozieren. Von dort griffen die Flammen auf eine Betriebshalle über. Für seine Tat wurde er zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt.

Das Landgericht Siegen hatten den Feuerwehrmann für uneingeschränkt haftbar angesehen. Dem schloss sich das OLG jetzt an, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte

(tak/lnw)
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