Freiburg Haft für Vater und Sohn nach Lynchmord auf Parkplatz

Freiburg · Vater und Sohn sitzen nebeneinander auf der Anklagebank. Als der Richter das Urteil verkündet, bleibt der 18-Jährige äußerlich gelassen. Sein Vater neben ihm bricht in Tränen aus, vergräbt das Gesicht in den Händen. Vater und Sohn müssen für Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg spricht sie für einen Lynchmord im Sommer 2014 für schuldig. Sie wollten, so der Richter, die vermeintlich beschädigte Familienehre wiederherstellen - und wurden zu Mördern.

Nachdem seine Schwester verprügelt und vergewaltigt wurde, beschlossen der damals 17 Jahre alte Schüler und sein Vater, Rache zu nehmen. Die Polizei fahndete nach dem mutmaßlichen Vergewaltiger, doch der tauchte unter. Die Familie wollte sich nicht allein auf die Ermittler verlassen. Sie fand den 27-Jährigen über soziale Netzwerke im Internet schneller als die Polizei.

Sechs Tage nach der Vergewaltigung im Juni 2014 kam es zur tödlichen Bluttat - auf einem dunklen Parkplatz nahe der Autobahn in Neuenburg am Rhein südlich von Freiburg. Der 27-Jährige wurde in einen Hinterhalt gelockt und getötet. An 23 Messerstichen in Herz, Hals und Rücken starb er am Tatort. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann keine Chance.

"Es war ein Akt der Selbstjustiz", sagt der Richter zur Urteilsbegründung: "Es ging um Familienehre." Dass aber jemand das Recht in die eigene Hand nehme und mit Gewalt durchsetze, sei "in einer zivilisierten Gesellschaft tabu". Der Teenager und sein Vater werden wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Der 18-Jährige muss acht Jahre ins Gefängnis. Weil er zur Tatzeit 17 Jahre alt und damit noch nicht volljährig war, gilt für ihn das Jugendstrafrecht. Der 48-jährige Vater erhält eine lebenslange Haftstrafe. Zwei Komplizen, 19 Jahre und 21 Jahre alt, werden wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der 21-Jährige, der das Opfer festhielt, muss fünf Jahre ins Gefängnis. Der 19-Jährige, der das Treffen arrangiert hatte, erhält zwei Jahre auf Bewährung. Reue zeigten Vater und Sohn nicht - weder vor der Polizei, noch vor Gericht.

(dpa)
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