Berlin Gericht: Kein Anspruch auf veganes Schulessen

Berlin · Berliner Schüler haben einer Gerichtsentscheidung zufolge keinen Anspruch auf veganes Mittagessen. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung, die gesamte Vielfalt verschiedener Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Kindern wie etwa "Steinzeiternährung, Low Carb, Low Fat, Rohkost, Trennkost, Fruitarismus und Veganismus" zu berücksichtigen, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichtes (VG 3 K 503.15).

Geklagt hatte der Vater einer Tochter, die eine Ganztagsgrundschule besucht und sich aus ethischen Gründen vegan ernährt. Das Bezirksamt hatte es abgelehnt, ein entsprechendes Mittagessen zur Verfügung zu stellen, solange kein ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer veganen Ernährung vorliegt. Hierin sah der Kläger einen Verstoß gegen die Gewissensfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die von den Eltern mitfinanzierte Schulspeisung auf andere, religiös oder gesundheitlich begründete Essgewohnheiten Rücksicht nehme. Zudem schließe die bisherige Praxis seine Tochter aus der Gemeinschaft aus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

(epd)
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