Münster/Geldern Gericht erlaubt beliebig viele Kakadus

Münster/Geldern · Tierhalterin aus Geldern gewinnt gegen die Stadt. Jetzt erwägt sie, wieder Papageien anzuschaffen.

Im Prozess um die Haltung von neun Kakadus in einem Wohnhaus hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW gestern einer Tierfreundin Recht gegeben. Die Frau aus Geldern hatte in ihrem Haus, das sich in einem reinen Wohngebiet befindet, bis vor einigen Jahren eine Schar Kakadus gehalten. Diese Vögel können sehr laut sein. Immer wieder beschwerten sich Nachbarn über den Lärm der kreischenden Vögel.

Schließlich schritt die Stadt ein. Im Jahr 2013 verbot sie der Geldernerin die Haltung von mehr als zwei Papageienvögeln. Die Begründung: Das Maß der "üblichen Wohnnutzung" sei überschritten. Die Frau klagte dagegen, verlor in erster Instanz, bekam nun aber durch das Oberverwaltungsgericht Recht.

Die Verfügung der Stadt fuße auf einer falschen Rechtsgrundlage, befanden die Richter. Die Tierhalterin habe womöglich gegen Lärmschutzvorgaben verstoßen, aber nicht gegen das Baurecht. Zum Wohnen zähle das Halten von Tieren wie Hunden, Katzen und Vögeln. Dabei spiele die Zahl keine Rolle.

Die Stadt Geldern hat noch nicht entschieden, wie sie auf das Urteil reagiert. Es werfe prinzipielle Fragen auf: "Was kann man überhaupt noch regeln in Wohngebieten, wenn das individuelle Recht so hoch gewichtet wird", so ein Sprecher.

Derzeit hält die Klägerin keine Kakadus mehr. Sie erwäge nach dem Urteil aber, sich wieder welche anzuschaffen, erklärte ihr Anwalt gestern. Weiter kündigte er an, Regressansprüche gegen die Stadt zu prüfen. Die Tierhalterin habe die Vögel wegen des Verbotes ausquartieren müssen, ihr seien über Jahre Fahrt- und Mietkosten entstanden.

(szf)
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