Köln Gericht: Bushidos Album ist jugendgefährdend

Köln · Das Album "Sonny Black" von Bushido bleibt weiter als jugendgefährdend eingestuft und darf nicht an Jugendliche verkauft werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Bundesprüfstelle in Bonn. Es stufte das Album zwar als Kunstwerk ein, setzte den Jugendschutz aber höher an.

Die Bundesprüfstelle hatte das 2014 erschienene Album auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Die Bundesbehörde stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte der Rapper. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab und bewertete die Entscheidung als rechtmäßig.

Der Rapper Bushido, der nicht selbst im Gericht erschien, kann dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. In einem ähnlichen Fall hatte er dort im vergangenen Jahr einen Erfolg erzielt.

(dpa)
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