Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Kaarst/Neuss Freiheitsberaubung: Lehrer legt Berufung gegen Urteil ein

Kaarst/Neuss · Der wegen Freiheitsberaubung verwarnte Lehrer einer Kaarster Realschule hat Berufung gegen den Spruch des Amtsgerichts in Neuss eingelegt. "Mit dieser Quasi-Verurteilung kann ich mich nicht zufriedengeben", begründete der 50-jährige Pädagoge diesen Schritt gegenüber unserer Redaktion. Amtsrichter Heiner Cöllen hatte dem Lehrer zur Auflage gemacht, eine Fortbildung zum pädagogisch richtigen Umgang mit schwierigen Schülern zu besuchen. Mit dem Strafmaß hat der Angeklagte kein Problem, wohl aber mit dem Umstand der Bestrafung an sich "für eine Sache, die völlig im Rahmen war.

Das hat auch Signalwirkung für die Schüler", befürchtet der Willicher, der vom weiteren Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden war. Der Musiklehrer musste sich vor Gericht verantworten, weil er Sechstklässler im April 2015 daran gehindert hatte, das Klassenzimmer zu verlassen, bevor sie eine Strafarbeit erledigt hatten. Daraufhin verständigten einige per Handy die Polizei.

(susa)
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