Freiburg Freiburger Mordverdächtiger soll älter als 17 sein

Freiburg · Die Staatsanwaltschaft lässt das Alter des Flüchtlings überprüfen. In Dänemark sind solche rechtsmedizinischen Tests bereits Praxis.

Freiburg: Mordverdächtiger soll älter als 17 sein
Foto: dpa, jew cul

Hinter dem Fall der vor rund zwei Monaten in Freiburg getöteten Studentin verbirgt sich möglicherweise ein weitreichenderes politisches Problem. Schon im Jahr 2013 soll sich der angeblich unbegleitete minderjährige Flüchtling, der in Verdacht steht, die 19-Jährige ermordet zu haben, für 17 ausgegeben haben. Nach Erkenntnissen deutscher Behörden war der Verdächtige im November 2015 ohne Pass von Griechenland über Österreich nach Deutschland eingereist und gab sein Alter (erneut) mit 17 an. Man müsse auf Angaben des Verdächtigen zu seinem Alter vertrauen, "insbesondere wenn keine Personaldokumente mitgeführt und dementsprechend auch nicht vorgelegt wurden", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Sein Alter wird nun geprüft.

Laut Experten geben sich viele einreisende Flüchtlinge als minderjährig aus, weil sie dadurch andere Rechte genießen. Jugendliche Flüchtlinge, die sich ohne Eltern in der Bundesrepublik aufhalten, können in der Regel nicht aus Deutschland in andere EU-Länder abgeschoben werden. Selbst wenn die Minderjährigen schon in anderen Staaten der EU Asylanträge gestellt haben und ein Mitgliedsland die Jugendlichen deshalb wieder aufnehmen würde, muss Deutschland ihren Asylantrag bearbeiten. Sie haben zudem einen Anspruch auf Inobhutnahme durch das Jugendamt, einen Vormund und Unterbringung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

In Dänemark wird inzwischen in zweifelhaften Fällen die Minderjährigkeit von Flüchtlingen rechtsmedizinisch untersucht. Die Ausländerbehörde DIS hat das rechtsmedizinische Institut der Universität Kopenhagen damit beauftragt, Röntgen-Alterstests durchzuführen. Das Institut macht in fraglichen Fällen Aufnahmen von Händen und Zähnen. Von den bislang gut 800 getesteten Asylbewerbern waren 600 - entgegen deren Angaben - über 18 Jahre alt, berichtet die Zeitung "Jyllands-Posten". Bis Jahresende sollen 1000 Fälle geprüft werden.

Es werden vor allem junge Flüchtlinge untersucht, die für das von ihnen angegebene Alter zu alt aussehen, oder jene, deren Lebenslauf für das angegebene Alter zu viele Aktivitäten enthält. Wer sich dem Test verweigert, wird vom Amt als Erwachsener eingestuft. Wenn das getestete Alter des Asylbewerbers ein Jahr von dem angegebenen abweicht, akzeptiert die Behörde das vom Bewerber behauptete Alter.

Der Politiker der einwanderungskritischen Dänischen Volkspartei, Martin Henriksen, fühlt sich bestätigt. "Die versuchen, sich die Aufenthaltsgenehmigung und Vorteile zu erschwindeln, zu denen sie kein Recht haben", sagt er und fordert, dass sämtliche Flüchtlingskinder getestet werden müssten.

Allerdings kritisieren vor allem Zahn- und Kinderärzte die Genauigkeit der Methode. "Dies ist unser bestes medizinisches Mittel, und natürlich geben wir an, dass es da eine Unsicherheit gibt", räumt auch Niels Lynnerup ein, Professor am rechtsmedizinischen Institut. Er halte die Methode aber für tragbar.

Im Freiburger Fall hat die Staatsanwaltschaft bei der Rechtsmedizin der Freiburger Universität ein Gutachten in Auftrag gegeben. Welche Methode zur Altersbestimmung verwendet wird, ist den Angaben zufolge noch nicht entschieden. Das Alter eines Täters ist auch für das Strafmaß relevant. Ist er zur Tatzeit jünger als 18, gilt automatisch Jugendstrafrecht. Vor Gericht verhandelt wird dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es drohen maximal zehn Jahre Haft. Ist der Täter älter, können Juristen anders vorgehen und auch härter bestrafen.

Geklärt werden muss auch, ob der aus Afghanistan stammende Verdächtige bereits auf Korfu eine 20-jährige Studentin überfallen und eine Steilküste hinabgeworfen hat und dafür 2014 zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Nach etwa eineinhalb Jahren soll er laut Angaben einer griechischen Anwältin unter Auflagen freigelassen worden sein. Bei seiner Einreise 2015 sei der junge Mann "vollständig erkennungsdienstlich behandelt" worden, beim Prüfvorgang habe es keinen Treffer gegeben. Der Asylbewerber sei "weder bei Interpol noch im Schengener Informationssystem zur Fahndung ausgeschrieben" gewesen.

Der Tatverdächtige wurde unterdessen in ein Gefängniskrankenhaus verlegt - angeblich wegen Suizidgefahr. Er befindet sich nun im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg. Dort werden Gefangene speziell betreut und medizinisch versorgt.

(RP/dpa/anw)
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