Hannover/Köln RTL unterliegt im Keks-Streit

Hannover/Köln · Die Produktplatzierung von Bahlsen-Riegeln im RTL-Dschungelcamp hat ein juristisches Nachspiel gefunden. Die Beanstandung durch die Landesmedienanstalt wurde bestätigt.

Die Dschungelcamp-Bewohner schnüffelten am Keksriegel und konnten ihr Glück kaum fassen - aus rein menschlicher Sicht nachvollziehbar, wenn man tagelang nur Reis und Bohnen gegessen hat. Doch aus juristischer und medienpolitischer Sicht hat der Kölner Privatsender RTL die Grenzen der Produktplatzierung bei "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" überschritten. Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern entschieden, dass eine 2014 ausgestrahlte 96 Sekunden lange Sequenz aus dem "Dschungelcamp" dort platzierte Riegel des Keksherstellers Bahlsen zu stark hervorhob. RTL müsse nun die Gerichtskosten tragen, ansonsten gebe es weder ein Bußgeld noch eine Strafe, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Hannover betonte.

Der Werbezweck einiger Szenen habe zu sehr dominiert, urteilte der Vorsitzende Richter der 7. Kammer, Michael-Rainer Ufer. Die Kandidaten im Camp sprachen zeitversetzt über die Riegel, die sie als Belohnung erhalten hatten. Ufers Kammer sah darin "eine übertriebene verbale Lobpreisung". Die Riegel spielten quasi eine Hauptrolle.

Dem Streit vorausgegangen war eine Beanstandung der für RTL zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM). Gegen den Rüffel zog der Privatsender vor Gericht. Produktplatzierungen sind laut Rundfunkstaatsvertrag zwar generell verboten, jedoch sind unter Auflagen Ausnahmen möglich. Eine davon lautet, dass das Produkt "nicht zu stark herausgestellt werden" darf. Das sah das Gericht nun aber als gegeben an - wenn auch nicht in jeder der 96 Sekunden.

Wie ein Sprecher der Landesmedienanstalt erklärte, gebe es drei Möglichkeiten, um gegen Verstöße der Sender vorzugehen. Die erste und sanfteste ist wie im Keks-Streit die Beanstandung, sollten Sender zum ersten Mal gegen das Medienrecht verstoßen. Bei der zweiten Stufe kann die Medienaufsicht Geldbußen verhängen. Nützt das nichts, droht im schlimmsten Fall der Lizenzentzug. Die Veröffentlichung einer Beanstandung sei aber in der Regel ein ausreichendes Mittel, um die Sender zu disziplinieren. Als Werbetreibende, so der Sprecher, seien sie mit solchen Nachrichten in der Regel nicht besonders glücklich. "Der Imageschaden ist schlimmer als eine Geldbuße."

(mso)
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