Satire-Streit Jan Böhmermann will keine Unterlassungserklärung abgeben

München · Im Rechtsstreit um sein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan will Fernsehmoderator Jan Böhmermann keine Unterlassungserklärung abgeben. Das teilte sein Anwalt mit.

Jan Böhmermann im Jahr 2012 in seiner damaligen Sendung "Roche & Böhmermann".

Jan Böhmermann im Jahr 2012 in seiner damaligen Sendung "Roche & Böhmermann".

Foto: dpa, hka cul vfd sab

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz bestätigte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der die Süddeutschen Zeitung in ihrer Online-Ausgabe. Demnach steht Böhmermann zu seinem Schmähgedicht. Er werde keine Unterlassungserklärung abgeben.

Schertz sagte, er habe Erdogans Anwälten mitgeteilt, es sei "offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht". Das Gedicht von Böhmermann sei offensichtlich missverstanden worden, heißt es in dem Bericht.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte zuvor Anzeige gegen den ZDF-Satiriker erstattet. Böhmermann hatte sich in einem Schmähgedicht vor zwei Wochen in der Sendung "Neo Magazin Royale" über Erdogan mit Begriffen unterhalb der Gürtellinie ausgelassen. In dem Zusammenhang wies Böhmermann aber darauf hin, das auch dies in Deutschland nicht erlaubt sei. Böhmermann steht mittlerweile unter Polizeischutz. Seine für Donnerstag geplante Sendung wurde abgesagt.

Derweil wollen ZDF-Redakteure den Beitrag Böhmermanns wieder in der Mediathek sehen. So steht es in einem im Sender verteilten Schreiben des Redakteursausschusses. Ein ZDF-Sprecher bestätigte die Existenz des Schreibens am Donnerstag, über das zuvor bereits "Spiegel Online" berichtet hatte.

"Wir würden es begrüßen, wenn die "Schmähkritik" vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird", zitierte das Nachrichtenportal aus dem Schreiben. Der ZDF-Sprecher teilte mit, es sei das gute Recht des Redakteursausschusses, diese Meinung zu vertreten. "Das ZDF bleibt aber bei seiner Entscheidung, das umstrittene "Schmähgedicht" nicht mehr zu verbreiten, weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht."

Die Bundesregierung hat unterdessen über den förmlichen Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung des TV-Moderators Jan Böhmermann immer noch nicht entschieden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte am Donnerstag in Berlin: "Die Beratungen (...) dauern an. Und wir informieren sie, wenn sie beendet sind." Einen Termin nannte sie nicht. Die Türkei verlangt, dass Böhmermann strafrechtlich verfolgt wird.

(hebu)
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