Satire-Streit Erdogan-Anhänger aus Solingen will mit Böhmermann Tee trinken

Düsseldorf · Kommt Jan Böhmermann für seine Erdogan-Satire in den Knast? Nein, meint Erdogan-Anhänger und Rechtsanwalt Fatih Zingal. Dennoch sieht er die Grenze der Kunstfreiheit überschritten. Im Interview mit unserer Redaktion kritisiert Zingal den ZDF-Satiriker für die Beleidigung des türkischen Präsidenten und wünscht sich eine Entschuldigung.

 Fatih Zingal kommt aus Solingen, ist Rechtsanwalt und unterstützt den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Fatih Zingal kommt aus Solingen, ist Rechtsanwalt und unterstützt den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Foto: Screenshot/Anne Will

Fatih Zingal ist stellvertretender Vorsitzender der Union Europäisch-Türkischer Demokraten. Die Gruppe ist inoffizieller Ableger der AKP und steht voll und ganz hinter Erdogan und seiner Politik. Wir haben den Solinger Rechtsanwalt, der auch bei "Anne Will" zu Gast war, angerufen.

Herr Zingal, wie finden Sie das Gedicht von Jan Böhmermann?

Zingal Ich teile im Wesentlichen die Meinung der Bundeskanzlerin: Jan Böhmermann wollte bewusst provozieren und bewusst verletzen.

Sind Sie sicher? In einer persönlichen Mitteilung an Kanzleramtsminister Peter Altmaier soll Böhmermann geschrieben haben: "Ich möchte gern in einem Land leben, in dem das Erkunden der Grenzen der Satire erlaubt, gewünscht und Gegenstand einer zivilgesellschaftlichen Debatte sein kann." Was sagen Sie dazu?

Zingal Natürlich darf ein Künstler Grenzen austesten. Das ist zentraler Bestandteil der Kunst- und Meinungsfreiheit. Bei diesem Gedicht geht es aber nicht um die Sache, sondern um die persönliche Diffamierung von Herrn Erdogan. Mit seinen Worten hat Herr Böhmermann ganz eindeutig die Rechte eines anderen Menschen verletzt und verstößt damit gegen § 103 des Strafgesetzbuches. Das gilt vor allem für die Quantität seiner Beschimpfungen. Ein Beispiel hätte gereicht, um den rechtlichen Unterschied deutlich zu machen. Auch der vorangegangene Hinweis, dass das folgende Gedicht unzulässig sei, ändert nach meiner Einschätzung nichts daran.

Nach dem extra3-Lied über Erdogan wurde der deutsche Botschafter einbestellt. War das aus Ihrer Sicht genauso schlimm wie das Schmähgedicht?

Zingal Es gibt da einen ganz klaren Unterschied: Der extra3-Beitrag befindet sich im Rahmen der Kunstfreiheit und damit im Schutzbereich unserer Verfassung. Dennoch kann ich die Einbestellung des Botschafters aus türkischer Sicht nachvollziehen.

Ernsthaft?

Zingal Ja. Im Vergleich zu Böhmermanns Schmähgedicht handelt es sich um einen läppischen Beitrag. Meiner Meinung nach erfolgte die Einbestellung allerdings aufgrund der Textpassage, in der es um die Kurden geht. Die Stimmung in der Türkei ist aufgeheizt — die Textzeile erscheint im aktuellen Zusammenhang aus Sicht der türkischen Regierung äußerst provokativ.

Sie sind Rechtsanwalt. Glauben Sie, dass Böhmermann jetzt ins Gefängnis geht?

Zingal Zwar kenne ich das Vorstrafenregister von Herrn Böhmermann nicht, was für eine Einschätzung erforderlich wäre, aber eine Freiheitsstrafe ist bei der Ausgangslage unwahrscheinlich.

Erwarten Sie, dass er sich bei Erdogan entschuldigt?

Zingal Das wäre sicherlich wünschenswert, aber ich glaube nicht wirklich daran. Aus seiner Sicht hat er sich mit der Aktion als Kabarettist gekrönt. So viel Aufmerksamkeit bekommt man als Künstler nur selten. Ich persönlich würde mich gerne mit ihm zu einem Glas Tee verabreden, um über seine Beweggründe zu sprechen.

(gol)
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