DSDS-Sieger "Superstar" Severino Seeger wegen Betrugs vor Gericht

Frankfurt/Main · DSDS-Sieger Severino Seeger wird von der Vergangenheit eingeholt. Am Dienstag steht der Schmusesänger wegen Betruges vor Gericht. Der Musiker hat angekündigt, Verantwortung für seine Taten übernehmen zu wollen.

 Severina seeger hat angekündigt, er wolle "jeden Cent zurückzahlen".

Severina seeger hat angekündigt, er wolle "jeden Cent zurückzahlen".

Foto: dpa, iwa bsc kde

Der frischgebackene Gewinner der RTL-Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS), Severino Seeger, steht am Dienstag (09.00 Uhr) in Frankfurt vor Gericht. Er soll als Mitglied einer Betrügerbande vor allem alte Menschen um erhebliche Summen gebracht haben, unter ihnen eine 88-Jährige. In dem Prozess vor dem Landgericht wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, EC-Karten samt Geheimzahl von den Opfern abgeholt zu haben. Neun Fälle sind angeklagt. Der von ihm angerichtete Schaden beläuft sich laut Anklage auf knapp 19 000 Euro.

Von den neun anderen mutmaßlichen Bandenmitgliedern sind mehrere schon verurteilt. Sie hatten sich als Bankmitarbeiter ausgegeben und ihre Opfer angerufen: Es gebe technische Probleme, deshalb würden Scheckkarten benötigt. Seeger soll als "Abholer" mitgewirkt haben.

Der 28-Jährige aus dem hessischen Wächtersbach hatte Mitte Mai das Finale der zwölften "DSDS"-Staffel gewonnen. Das bedeutet einen Plattenvertrag und eine halbe Million Euro Prämie.

Seeger sollte schon im März vor Gericht gestellt werden - wegen einer Erkrankung des Richters wurde der Prozess aber abgesagt. Später verschob man die Verhandlung auf die Zeit nach Seegers Teilnahme an der RTL-Fernsehshow. Der "Bild"-Zeitung sagte er unlängst: "Ich bereue, was ich getan habe, und werde das Geld auf den Cent zurückzahlen." Sollte sich der Medienstar vor Gericht geständig zeigen, könnte das Gericht auf die Vernehmung der betagten Opfer als Zeugen verzichtet werden.

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RTL wollte das Strafverfahren zunächst nicht kommentieren. "Natürlich werden wir nach Festlegung eines Urteils entsprechend reagieren, aber eben auch erst dann", sagte ein Sprecher. In Deutschland gelte die Regel der Unschuldsvermutung.

(dpa)
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