Leipzig Klagen gegen Rundfunkgebühr vor Gericht

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. An diesem Mittwoch und Donnerstag werden in Leipzig die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell verhandelt, das die Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder zumindest nur ein Radio besitzen.

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Foto: dpa, dan soe sab

Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Das empfinden die Kläger als reine Willkür. In den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen bisher erfolglos. Sehen die Richter am Bundesverwaltungsgericht das nun anders, ginge der Fall anschließend ans Bundesverfassungsgericht.

Die Kläger argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei kein Beitrag, sondern eine Steuer. Den Bundesländern, die den Beitrag eingeführt haben, fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz. Außerdem kritisieren sie, dass der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, obwohl es auch außerhalb von Wohnungen möglich sei, Rundfunk zu empfangen. Ein weiterer Kritikpunkt lautet: Wer kein Rundfunkempfangsgerät hat, muss genau so viel zahlen wie jemand, der eines oder mehrere Geräte besitzt.

Die Klagen sind ausnahmslos in erster Instanz abgewiesen und die Berufungen der Kläger in zweiter Instanz zurückgewiesen worden.

(dpa)
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