Bad Godesberg Fall Niklas: Urteil "katastrophales Zeichen"

Bad Godesberg · Der Freispruch für den Angeklagten im Fall des zu Tode geprügelten Niklas ist für viele Bonner ein Beweis für eine schwache Justiz. Die Behörden kämpfen vor Ort gegen ein diffuses Gefühl der Unsicherheit.

Im Gerichtssaal ist es still, als Richter Volker Kunkel das Urteil verkündet. Niklas' Mutter hat es kommen sehen, alle in diesem Saal haben es kommen sehen - Freispruch für Walid S.. Der 21-Jährige war vor dem Bonner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, weil er den damals 17-jährigen Niklas P. am 7. Mai 2016 so gegen die Schläfe geschlagen haben soll, dass dieser fünf Tage später in der Bonner Uniklinik starb. Er selbst hatte stets ausgesagt, noch nicht mal am Tatort gewesen zu sein. Und die Richter zweifeln auch daran, dass S. der Täter von damals ist.

Niklas' Mutter lauscht dem Urteil, ohne zu zucken. Ihr Anwalt Thomas Düber sagt später, sie habe bis zuletzt die Hoffnung gehegt, das Verfahren könne ihr Gewissheit über den Tod ihres Kindes bringen. Walid S. zeigt keine Erleichterung über den Freispruch. Für eine andere Schlägerei bekommt er eine achtmonatige Einheitsjugendstrafe. Die hat er aber verbüßt. Fast ein Jahr saß er in Untersuchungshaft.

Der Richter möchte der Öffentlichkeit noch ein paar Dinge sagen, die nicht Teil einer juristischen Urteilsbegründung sind. "Personen aus der Politik, den Medien und der Kirche haben den Fall Niklas instrumentalisiert, um sich zu profilieren." Er findet auch die mediale Aufmerksamkeit unverhältnismäßig. Der Fall sei in seiner Bedeutung für Bad Godesberg völlig falsch eingeschätzt worden. Der Bonner Stadtteil sei kein Brennpunkt. "Aber allen ist klar geworden, dass man etwas gegen Jugendgewalt tun muss."

Die Frage ist berechtigt, warum der Fall Niklas die Godesberger mehr aufwühlt als zum Beispiel eine tödliche Messerstecherei unter Jugendlichen im Stadtteil Heiderhof im vergangenen Herbst. Niklas ist auch über Godesberg hinaus zum Synonym für Gewalt von jugendlichen sogenannten Intensivtätern mit Migrationshintergrund geworden. Sein Tod war eine Attacke auf die gutbürgerliche Lebenswelt der Godesberger. Und so hat auch der Richter wahrgenommen, dass die Öffentlichkeit einen Schuldigen sehen wollte. Er spricht von der "Dämonisierung des Angeklagten". "Als Schläger gehört er bestraft, egal wofür", so gibt er die öffentliche Erwartungshaltung wieder.

Am Tatort erinnern nach einem Jahr noch Blumen, Kerzen und Fotos an Niklas' Tod. Eine Frau stellt einen Topf Margeriten auf das Rondell, an dem es zu dem Streit zwischen den beiden Gruppen Jugendlicher kam. Barbara Engel lebt und arbeitet in Bad Godesberg. "Für mich ist das Urteil ein katastrophales Zeichen", sagt die 53-Jährige. "Es ist ein Zeichen dafür, dass es das perfekte Verbrechen gibt." Walid S. sei einschlägig vorbestraft. Die Tat ist für sie eine "Kumulation der Gewalt, die es vorher schon gab und die nicht besser wird". Diejenigen, die sich im Stadtteil nicht an Regeln halten wollten, könnten sich durch das Urteil in ihrem Tun bestätigt fühlen, sagt Engel. So wie sie nehmen auch andere Passanten den Freispruch auf. Überall ist zu hören, "es hätte auch unsere Familie treffen können".

Die Behörden haben nach der Tat versucht, die Situation in dem Bonner Stadtteil zu beruhigen. Es gab vorher immer wieder Banden Jugendlicher, die innerhalb kurzer Zeit viele Taten begangen haben, sagt Frank Piontek von der Bonner Polizei. Die Beamten zeigten an den Abenden und an Wochenenden Präsenz rund um den Bahnhof, in den Parks und am Rheinufer. Laut Statistik gab es in Bad Godesberg 2015 68 Fälle von Gewalt unter Jugendlichen, 2016 waren es 65. "Mitten in Bad Godesberg ist ein junger Mensch zu Tode gekommen - das bekommt man aus den Köpfen nicht einfach weg, da müssen wir den Leuten nicht mit Zahlen kommen", sagt Piontek.

Die Wählervereinigung "Die Godesberger" etwa setzt sich unter anderem für mehr Videoüberwachung ein. Auch der Richter hatte am Vormittag in der Urteilsbegründung davon gesprochen, dass eine Videokamera am Tatort die Aufklärung begünstigt hätte. Die Bonner Polizei hatte sich 2016 jedoch gegen eine Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ausgesprochen.

Unklar ist, ob die Mutter von Niklas P. Revision einlegen wird. Das werde erst nach seinem ersten Todestag entschieden, sagt ihr Anwalt.

(RP)
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