18.500 Euro zerstört Gerichtsstreit um zerrissenes Geld

Kassel · Aus Angst vor Einbrechern zerriss eine alte Dame 18.500 Euro. Nun will sie die Scheine von der Bundesbank ersetzt haben. Seit gestern wird der Fall in Kassel vor Gericht verhandelt - die Sache ist komplizierter, als sie klingt.

 Zerrissener Fünf-Euro-Schein: Um kaputte Geldscheine von der Bundesbank erstattet zu bekommen, sind bestimmte Voraussetzungen nötig (Symbolbild)

Zerrissener Fünf-Euro-Schein: Um kaputte Geldscheine von der Bundesbank erstattet zu bekommen, sind bestimmte Voraussetzungen nötig (Symbolbild)

Foto: dpa, sir

Eine alte Frau aus Bayern hat Sorge, Einbrecher könnten ihr Geld stehlen. Daher zerreißt sie es - insgesamt 18.500 Euro. Muss die Bundesbank die Scheine ersetzen? Darüber hat der hessische Verwaltungsgerichtshof gestern verhandelt. Auf den ersten Blick scheint die Sache klar: Die Bundesbank muss sich an eine Vorgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) halten, wonach Geld bei vorsätzlicher Zerstörung nicht ersetzt wird. Doch der Richter deutete an, dass die mittlerweile 89 Jahre alte Frau im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt haben könnte.

Auch der Anwalt der Frau sagt: "Sie ist stark verwirrt und immer schwerer ansprechbar." Dies belege auch ein Gutachten, das allerdings erst nach Bekanntwerden des Vorfalls Anfang 2014 erstellt worden war. Die Vertreter der Bundesbank erklärten, es gebe kein finanzielles Interesse. Ihnen gehe es darum, Sicherheit zu erhalten, wie künftig mit solchen Fällen umgegangen werden solle. "Das ist für alle Zentralbanken in Europa von Interesse, die den EZB-Beschluss umsetzen", sagte ein Bundesbank-Jurist. Denn ähnlich seien Fälle, bei denen Geld in betrunkenem Zustand zerstört werde.

Um kaputte Geldscheine von der Bundesbank erstattet zu bekommen, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Zunächst einmal müssten mehr als 50 Prozent der Banknote noch vorhanden sein, sagt Rainer Elm vom Analysezentrum der Bundesbank in Mainz. "Kleinere Teile ersetzen wir in der Regel nicht." Zudem wird das Geld nicht gegen neue Scheine getauscht, wenn es aus einer Straftat, also etwa einem Diebstahl stammt und dabei beschädigt wurde, zum Beispiel mit spezieller Farbe, die Banken einsetzen. Der Bestohlene bekommt dagegen natürlich beschädigtes Geld ersetzt.

Die Bundesbank hat 2015 rund 30.000 Anträge zur Erstattung von beschädigtem Geld bekommen. 2015 wurden laut Elm rund 44 Millionen Euro erstattet. "Die Erstattungsquote lag bei über 90 Prozent", sagt Elm. Fälle gibt es immer wieder. Schlagzeilen machte Ende 2015 beispielsweise eine ältere Frau in Österreich. Nachdem die 85-Jährige gestorben war, fand die Polizei in ihrem Zimmer im Heim einen Haufen zerschnittener Geldscheine - insgesamt 950.000 Euro. Glück für die Erben: Die Österreichische Nationalbank ersetzte das Geld. Im aktuellen Fall soll eine Entscheidung in den kommenden Wochen fallen.

(dpa)
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