Hamburg Entscheidung über "Schmähgedicht" im Mai erwartet
Hamburg · Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will am 15. Mai entscheiden, ob das "Schmähgedicht" des TV-Moderators Jan Böhmermann weiter in größeren Teilen verboten bleibt. Der Senat halte die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet, sagte der Vorsitzende Richter des OLG-Zivilsenats, Andreas Buske.
28.02.2018
, 07:55 Uhr
Das Gedicht richtet sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der das Werk komplett verbieten lassen wollte. Dessen diesbezügliche, sogenannte Anschlussberufung wies das Gericht jedoch zurück. Der TV-Moderator wehrt sich juristisch gegen das Verbot großer Teile seines "Schmähgedichts".