Urteil des Oberlandesgerichts Eggesin: Haftstrafen für rechte Schläger

Stralsund (AP). Die fünf rechten Schläger, im August 1999 zwei Vietnamesen im vorpommerschen Eggesin zusammengeschlugen und einen lebensgefährlich verletzten, sind am Dienstag zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt worden.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Rostock bewertete die Gewalttat Jugendlichen als versuchten Mord. Er hatte in nicht öffentlicher Sitzung in Stralsund verhandelt. Der Generalbundesanwalt hatte erstmals in einem solchen Fall die Anklage übernommen, um der gewaltbereiten rechtsextremen Szene ein Warnsignal zu geben.

Das Gericht sah als hervorstechende Tatmotive die Fremdenfeindlichkeit und den Ausländerhass der alkoholisierten Schläger an. Die vier 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen sowie der 20-jährige Heranwachsende hatten dem Urteil zufolge die beiden Vietnamesen in der Nacht zum 22. August bei einem Volksfest gejagt und zusammengeschlagen. Einen der Täter hatte es geärgert, dass die 28 und 29 Jahre alten Vietnamesen Bier mit Deutschen getrunken hatten.

Unglaubliche Brutalität

Die Schläger traten die am Boden liegenden Opfer mit Springerstiefeln und Stahlkappenschuhen. Ein Vietnamese erlitt eine lebensbedrohliche Hirnblutung durch mehrere Schädelbrüche. Der andere trug eine schwere Gehirnerschütterung und erhebliche Nierenverletzungen davon.

Der Senatsvorsitzende Rainer Dally sagte, das Verfahren habe sich als "äußerst schwierig" erwiesen. Zwei der Angeklagten hätten ihre Tatbeteiligung ganz oder teilweise abgestritten. Sie seien wegen der Dunkelheit in der Tatnacht und des Zustands der Zeugen, die unter Schock standen oder angetrunken waren, nur schwer zu überführen gewesen. In 19 Verhandlungstagen wurden insgesamt 51 Zeugen und Sachverständige vernommen.

Die Anklagevertretung sah "den wesentlichen Grund für die Ausschaltung der Hemmschwelle" bei den Tätern, dass sie in Gruppierungen wie dem "Arischen Widerstand Eggesin" einen "dumpfen, irrationalen Ausländerhass" aufgebaut hätten, der in ungehemmte lebensverachtende Gewaltbereitschaft gemündet sei. Strafmildernd zugebilligt wurde ihnen eine verminderte Steuerungsfähigkeit wegen Alkoholeinflusses.

Vor Gericht hatten die Angeklagten die Gewalttat bedauert und um milde Beurteilung gebeten. Sie hatten sich zudem bei ihren Opfern entschuldigt.

Bossi findet hartes Vorgehen nicht nachvollziehbar

Die Anklagevertretung hatte Strafen zwischen drei und acht Jahren gefordert und zeigte sich zufrieden mit dem Spruch der Richter. Die rechtsextreme Szene müsse damit rechnen, auch künftig von der höchsten Ermittlungs- und Anklagebehörde verfolgt zu werden.

Die Verteidiger der vier Jugendlichen hatten eine Verurteilung nur wegen schwerer Körperverletzung beantragt und eine Strafhöhe von maximal drei Jahren. Der Münchener Staranwalt Rolf Bossi, der für seinen 20-jährigen Mandanten Freispruch gefordert hatte, bezeichnete das harte Vorgehen der Justiz als nicht nachvollziehbar. Mit dem Einschalten des Generalbundesanwalts solle offenbar "ein Exempel" statuiert werden.

(RPO Archiv)
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