Düsseldorf Düsseldorfer Anwohner müssen für "Hitler-Asphalt" zahlen

Düsseldorf · Düsseldorfer Bürger müssen für eine Straßendecke aus dem Jahr 1937 bezahlen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erklärte gestern, dass die Gebührenbescheide der Stadt insoweit rechtmäßig seien (Az.: 12 K 8122/13).

Düsseldorf: Anwohner müssen für "Hitler-Asphalt" aus 1937 zahlen
Foto: dpa, mg fpt

Erst mit dem Bau von Gehwegen 2009 sei die 1937 begonnene Erschließung des Straßenabschnitts abgeschlossen gewesen. Der betroffene Straßenabschnitt sei "über Jahrzehnte gewachsen". Die Stadt sei sogar verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Für die Dauer der Erschließung gebe es "keine Verjährung, keine Verwirkung und keinen Vertrauensschutz".

Die Kammer regte an, die Kosten für die Gehwege zu halbieren und die Beiträge um den entsprechenden Betrag zu mindern. In einem Fall muss ein Anwohner nun 3000 Euro weniger zahlen. "Auf Seiten der Anwohner war klar, dass es keine absolute Beitragsfreistellung gebe, auf der Seite der Stadt stand fest, dass man die Forderung nicht in voller Höhe durchsetzen kann", sagte Hötte. Mit dem Vergleich ist der Rechtsstreit zwischen Anwohnern und Stadt beigelegt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort