Zweiter Prozess um G20-Krawalle 24-Jähriger bekommt Bewährungsstrafe

Hamburg · Nach dem überraschend harten Urteil im ersten Prozess fiel der Richterspruch in der zweiten Verhandlung rund um die G20-Krawalle vergleichsweise milde aus: Der 24-jährige Angeklagte wurde wegen des Mitführens von Feuerwerk und Reizspray zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

 Der 24-jährige Angeklagte musste sich vor Gericht dafür verantworten, bei Protesten zum G20-Gipfel Feuerwerkskörper und Reizspray in seinem Rucksack mitgeführt zu haben.

Der 24-jährige Angeklagte musste sich vor Gericht dafür verantworten, bei Protesten zum G20-Gipfel Feuerwerkskörper und Reizspray in seinem Rucksack mitgeführt zu haben.

Foto: dpa, ahe cul

"Es steht für das Gericht fest, dass sich der Angeklagte auf dem Weg zu einer Demonstration befand", sagte der Richter am Dienstag in der Urteilsbegründung am Amtsgericht Hamburg. Bei einer Kontrolle hatten Polizeibeamte am 8. Juli vor einer Demonstration sieben Böller, ein Pfefferspray, eine Taucherbrille, ein Seil und schwarze Kleidung im Rucksack des Polen gefunden.

Nach Überzeugung des Gerichts verstieß der Mann gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Versammlungsgesetz. Der Richter entsprach mit seinem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.

Der Kunststudent aus Warschau erklärte vor Gericht, er sei per Anhalter auf dem Weg nach Spanien gewesen. Dort habe er die Böller beim Wiedersehen mit Freunden zünden wollen. Das Spray habe er als Anhalter immer zur Verteidigung dabei. An jenem Vormittag habe er zu einem Protestcamp fahren wollen, um nach seinem Zelt zu schauen.

Im ersten Prozess nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel war am Montag ein 21-Jähriger aus den Niederlanden zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit war das Gericht deutlich über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Das Gericht hielt es nach Zeugenaussagen zweier Polizisten für erwiesen, dass der Angeklagte zwei Flaschen auf einen der Beamten geworfen hatte. Zudem hatte sich der junge Mann gegen seine Festnahme am 6.
Juli gewehrt.

(beaw/dpa)
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