Zwangsehen und Kinderbräute So geht Europa mit Kinderheirat um

Brüssel/Berlin · Jährlich werden weltweit 15 Millionen Mädchen verheiratet, bevor sie volljährig sind - das entspricht einer Kinderehe alle zwei Sekunden. Am Montag setzt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Kinderehen ein.

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Foto: AP

Sie soll sich damit auseinandersetzen, wie in Zukunft mit im Ausland geschlossenen Ehen von minderjährigen Flüchtlingen verfahren werden soll. Wie gehen die anderen Länder in Europa mit dem Thema um? Ab welchem Alter darf man dort heiraten? Und werden dort Kinderehen anerkannt, die in anderen Ländern geschlossen wurden?

Die EU hat im Bereich Kinderehe keine Kompetenz. Im März schlug sie jedoch den 28 Mitgliedstaaten einen Beitritt zur Istanbul-Konvention vor. Diese sieht vor, dass Personen, die Kinder in eine Ehe zwingen, bestraft werden müssen.

Spanien hob das gesetzliche Mindestalter zum Heiraten 2015 von 14 auf 16 Jahre an. Damit reagierte die konservative Regierung Rajoy auf Forderungen der Vereinten Nationen und der EU. Auch das gesetzliche Mindestalter für sexuelle Beziehungen wurde von 13 auf 16 Jahre angehoben. In den vergangenen Jahren nahm die Zahl von Kinderehen in dem südeuropäischen Land jedoch ohnehin stetig ab. 2015 vermählten sich in Spanien nur fünf Minderjährige unter 16 Jahren; in den 14 Jahren zuvor waren es insgesamt 365.

In Frankreich müssen seit 2006 beide Partner 18 Jahre alt sein; davor waren Frauen ab 15 Jahren ehemündig. Eine Befreiung von der Altersvoraussetzung kann der Generalstaatsanwalt erteilen. In den Niederlanden veranlasste der Fall eines 14-jähriges Mädchens Parlamentarier, ein Gesetz zu fordern, das minderjährigen Verheirateten verbietet, bei ihren älteren Ehemännern zu wohnen.

Offiziell ist man auch in Irland erst mit 18 Jahren ehemündig. Derzeit sind allerdings noch Ausnahmegenehmigungen für eine Hochzeit möglich, bei der ein oder beide Partner mindestens 16 Jahre alt sind; das gilt auch für im Ausland geschlossene Ehen. Nach Aussage der früheren Senatorin Jillian van Turnhout steht jedoch eine Streichung bevor. Nach Angaben des irischen Statistikamtes machten 2013 landesweit 22 Paare von der Sonderregelung Gebrauch. 2014 waren es 19 und 2015 noch 16 Paare. Daten nach ethnischen Gruppen liegen nicht vor; man geht aber davon aus, dass Kinderehen besonders in Roma- und Traveller-Gemeinde Irlands verbreitet sind.

In Dänemark wurden bislang ausländische Eheschließungen anerkannt, bei denen beide Partner mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Neuerdings werden allerdings alle minderjährigen verheirateten Flüchtlinge (unter 18 Jahren) von ihren Partnern getrennt und in einer je anderen Unterkunft einquartiert. Schweden versucht in Einzelfallprüfungen, die Wünsche der Minderjährigen selbst zu berücksichtigen. Die Kommunen behandeln junge Verheiratete formal als unbegleitete Minderjährige und ernennen einen Vormund. Medien sprachen zuletzt von 70 verheirateten Minderjährigen.

Auch in Mittel- und Osteuropa ist Heiraten in der Regel nur Volljährigen erlaubt. In Tschechien und der Slowakei sind Kinderehen bislang nicht bekannt. In manchen Ländern ist es in Ausnahmefällen bereits ab 16 Jahren möglich. In Russland beginnt die Ehefähigkeit beziehungsweise Ehemündigkeit generell mit 18 Jahren; einige Regionen billigen auch Hochzeiten von Jugendlichen. Im Oblast (Bezirk) Moskau etwa dürfen 16-Jährige heiraten, in der südrussischen Teilrepublik Baschkortostan sogar bereits 14-Jährige. Statistiken zur Häufigkeit sind nicht bekannt.

2015 stieß die Aussage des Kreml-Kinderrechtsbeauftragten Pawel Astachow zur Heirat einer 17-Jährigen mit einem 47-jährigen Tschetschenen auf Empörung. Er rechtfertigte die Eheschließung damit, dass Frauen im Kaukasus schneller reif und alt würden. "Es gibt Orte, an denen Frauen schon mit 27 runzlig sind. Nach unseren Maßstäben sind sie dann 50", sagte damals der nationale Beauftragte für die Verteidigung von Kinderrechten. Im Juli 2016 trat er nach einem erneuten Eklat zurück.

In Teilen Griechenlands durften muslimische Mädchen schon mit zehn Jahren verheiratet werden. Dieses Sonderrecht basiert auf den Verträgen von Lausanne (1923) und von Sevres (1920), die das islamische Recht, die Scharia, im griechischen Familienrecht verankerten.

Das katholische Kirchenrecht von 1983 sieht für die Ehe ein Mindestalter von 14 Jahren bei Mädchen und von 16 Jahren bei Jungen vor. Es empfiehlt aber zugleich das regional übliche Mindestalter und erlaubt den nationalen Bischofskonferenzen, ein höheres Alter festzulegen (Canon 1.072).

In Deutschland kann eine im Ausland erfolgte Eheschließung anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung die rechtlichen Voraussetzungen (z. B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und die rechtliche Form der Eheschließung am Ort gewahrt wurde. Die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe schreibt das deutsche Recht nicht vor. Daher ist es möglich, dass jemand, obwohl dies nicht anhand der deutschen Personenstandsregister feststellbar ist, dennoch wirksam verheiratet ist. Eine weitere Eheschließung würde Bigamie bedeuten und könnte jederzeit auf Antrag eines der drei Ehegatten oder der zuständigen Behörde aufgehoben werden.

(felt/KNA)
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