Zugunglück in Bad Aibling Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft für Fahrdienstleiter

Traunstein · Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für den angeklagten Fahrdienstleiter. Er hatte mit dem Handy gespielt und sei voll schuldig.

 Der Fahrdienstleiter spielte mit dem Handy kurz bevor die die Züge kollidierten. (Archivbild)

Der Fahrdienstleiter spielte mit dem Handy kurz bevor die die Züge kollidierten. (Archivbild)

Foto: dpa, kne fdt

Nach Überzeugung der Anklagebehörde ist der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung in vollem Umfang schuldig. Oberstaatsanwalt Jürgen Branz hielt dem 40-Jährigen in seinem Plädoyer am Freitag "kopfloses Verhalten" im Dienst am Unfalltag vor. Er listete eine ganze Kette von Fehlentscheidungen bei der Arbeit im Stellwerk auf.

Vor allem rügte er das verbotene Handyspielen des Angeklagten bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar: "Letztlich liegt hier der Grund für die Fehlhandlungen des Angeklagten", sagte Branz vor dem Landgericht Traunstein. Ein technischer Fehler scheide aus.

Die Verteidiger haben hingegen eine Bewährungsstrafe gefordert. Zwar sei der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung schuldig, sagten beide Anwälte am Freitag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Traunstein. Das Fehlverhalten des 40-Jährigen wiege aber nicht so schwer wie von der Anklagebehörde vorgetragen.

Zudem habe der Prozess nicht zweifelsfrei ergeben, dass das verbotene Handyspiel Ursache der Fehlerkette des Angeklagten war, so Ulrike Thole und Thilo Pfordte übereinstimmend. Wenn das Gericht dennoch eine Haftstrafe aussprechen wolle, halten die Verteidiger maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis für angemessen.

Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Bei dem Unglück starben zwölf Menschen, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt.Der Fahrdienstleiter hatte am Morgen die beiden entgegenkommenden Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt. Das Urteil wird am Montag (5. Dezember) verkündet.

(mre/dpa)
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