Zugunglück von Bad Aibling Fahrdienstleiter ab November angeklagt

Traunstein · Der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten beginnt im November. Das Landgericht Traunstein ließ die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage gegen den Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung zu, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Zugunglück bei Bad Aibling: Mehrere Tote und viele Verletzte
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Schweres Zugunglück bei Bad Aibling

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Foto: dpa, kne fpt kno

Es setzte zunächst sieben Verhandlungstage für das Verfahren an. Der erste Prozesstag ist der 10. November, der zunächst letzte Prozesstag der 5. Dezember. Dem Fahrdienstleiter wird fahrlässige Tötung in zwölf Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen vorgeworfen.

Der seit Monaten in Untersuchungshaft sitzende Mann soll während der Arbeit auf seinem Handy gespielt und deshalb auf der eingleisigen Bahnstrecke den Verkehr falsch geleitet haben. Als Folge stießen am Faschingsdienstag zwei Züge frontal zusammen.

Zunächst soll der Fahrdienstleiter laut Anklage durch Sondersignale die Gleise für den Bahnverkehr freigegeben haben, ohne sich zu vergewissern, dass sie tatsächlich frei waren. Technische Schutzvorrichtungen für einen Zusammenstoß habe er dadurch außer Funktion gesetzt.

Nachdem der Mann den drohenden Zusammenstoß bemerkte, habe er zwar noch einen Notruf absetzen wollen. Dies sei aber misslungen, da er bei der Nutzung des Funkgeräts einen Bedienungsfehler gemacht habe.

(lai/afp)
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