Zensus 2011 Bundesverfassungsgericht stoppt Löschung von Zensus-Daten

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die jetzt routinemäßig anstehende Löschung der Daten des Zensus 2011 gestoppt. Nach dem am Dienstag veröffentlichten Eilbeschluss bleiben die Daten für Berlin und über 1000 weitere Kommunen zunächst erhalten. Das Land Berlin hatte das Gericht angerufen.

Die wichtigsten Fakten des Zensus 2011
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Foto: dpa, abu lre

So sollen Fehler bei der Neuberechnung der Einwohnerzahlen nachgewiesen werden können. Berlin hat durch die Neuberechnung rund 180.000 Einwohner "verloren", was nach Angaben des Landes zu einem Rückgang der Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich um jährlich 470 Millionen Euro führt.

Die Einwohnerzahlen der Kommunen wurden früher auf Grundlage der Volkszählungen von 1981 (Ost) und 1987 (West) fortgeschrieben. Der Zensus 2011 war dann die erste Erhebung der Bevölkerung nach der Wiedervereinigung. Dabei wurden alle Gebäude aber nur Stichproben der Haushalte erfasst. Zur Berechnung der Einwohnerzahlen wurden dann ergänzend die Melderegister herangezogen.

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Zahlreiche Städte und Gemeinden sind nach der Neuberechung deutlich kleiner als zuvor gedacht. So soll Berlin 2011 3,29 Millionen Einwohner gehabt haben, 180.000 weniger als zuvor. Weil von der Einwohnerzahl die Zuweisungen der Länder aus dem kommunalen Finanzausgleich beziehungsweise für die Stadtstaaten aus dem Länderfinanzausgleich abhängen, gehen über 1000 Kommunen gegen die Neuberechnung vor.

Berlin hatte in diesem Streit auch das Bundesverfassungsgericht angerufen. Grund ist, dass laut Zensusgesetz die Daten vier Jahre nach der Erhebung gelöscht werden sollen. Die Löschung hat bereits begonnen.

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Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Löschung nun. Ob die Beschwerden der Kommunen berechtigt seien, sei völlig offen. Die Daten seien aber notwendig, um in den gerichtlichen Streitverfahren mögliche Fehler bei der Neuberechnung nachweisen zu können, etwa durch gerichtliche Sachverständige.

Dies sei zwar mit einem Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger verbunden. Dieser sei aber gering, denn die bislang über vier Jahre ohnehin gespeicherten Daten würden nun lediglich für einen begrenzten Zeitraum bis zur abschließenden Klärung länger gespeichert.

Die Auswirkungen für die Kommunen seien dagegen erheblich. Es gehe um die Zuweisungen von 2011 bis zur nächsten geplanten Erhebung in 2021 - für Beschwerdeführer Berlin um insgesamt 4,7 Milliarden Euro.

(AFP)
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