Todkranker Raucher klagt gegen Tabakfirma Vierzig Jahre lang zwei Schachteln "Ernte 23" pro Tag

Arnsberg (rpo). Fast vierzig Jahre rauchte er zwei Packungen "Ernte 23" pro Tag. Heute ist der 56-Jährige um zwei Infarkte reicher und todkrank. Schuld daran sei Zigarettenhersteller Reemtsma. Als erster deutscher Raucher hat Wolfgang Heine deshalb einen Tabakkonzern vor Gericht gezogen.

Den nächsten Herzinfarkt wird Wolfgang Heine vermutlich nicht mehr überleben. Weitere Bypass-Operationen lehnen die Ärzte als zu risikoreich ab.

Heine will von Reemtsma Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 213.000 Euro. "Als ich damals mit dem Rauchen anfing, hatte ich doch keine Ahnung von den Gefahren", sagt Heine, als er am Freitag zum Prozessauftakt ins Arnsberger Landgericht kommt.

Erst vor zehn Jahren sei ihm klar geworden, dass ihm das Rauchen den Tod bringen kann. Damals hatte Heine seinen ersten Herzinfarkt, sechs Jahre später den zweiten. Seine Arbeit als Finanzbuchhalter musste er längst aufgeben.

Seine Zigarettenmarke hat Heine sein Leben lang nicht gewechselt: "Ernte 23" aus dem Hause Reemtsma. Jetzt erhebt er Vorwürfe gegen den Hersteller. Absichtlich habe Reemtsma ihn und viele tausend andere Raucher jahrzehntelang über die Gefahren des Rauchens im Unklaren gelassen und keine Warnhinweise auf die Packungen gedruckt. "Dabei haben amerikanische Wissenschaftler schon Anfang der 80er Jahre belegt, wie gefährlich Zigaretten sind", sagt Heines Anwalt Burkhard Oexmann. Diese Studien habe Reemtsma gekannt, aber nichts unternommen.

Konzern: "Die Klage ist unzulässig und unbegründet"

"Die Klage ist unzulässig und unbegründet", heißt es dagegen knapp von den Anwälten des Zigarettenkonzerns. Die Gefahr des Rauchens sei längst allgemein bekannt. Den größten Teil der Verantwortung für seine Krankheit trage Heine daher selbst. Dessen Krankheiten seien auf falsche Ernährung, mangelnde Bewegung und genetische Veranlagung zurückzuführen. Sein Rauchen sei nur eine Gewohnheit, keine Sucht.

Heines Anwalt sieht das anders: "25 Mal hat mein Mandant probiert, mit dem Rauchen aufzuhören, er kann es einfach nicht." Den Grund sieht Oexmann in den Sucht verstärkenden Mitteln, die Reemtsma seinen Zigaretten beimische. "Solche Suchtverstärker sind beispielsweise Ammoniak oder Schokolade", sagt Oexmann. "Lebensmittelrechtlich alles einwandfrei", lautet darauf die Antwort der Reemtsma-Anwälte.

Dass Heine überhaupt vor Gericht ziehen konnte, hat er einer Panne bei seiner Rechtsschutzversicherung zu verdanken. Nach Auskunft des Arnsberger Gerichts hatte die Versicherung eine Widerspruchsfrist versäumt. Nur deshalb konnte Heine vor dem Bundesgerichtshof durchsetzen, dass die Prozesskosten bezahlt werden müssen. Bisher waren alle Versuche, einen Zigarettenhersteller vor einem deutschen Gericht zu verklagen, an der Höhe der Prozesskosten gescheitert.

"Mit diesem Prozess will ich die Zukunft meiner Angehörigen sichern", sagt Heine. Und dann fügt er hinzu: "Vielleicht bringe ich ja auch ein paar junge Leute zum Nachdenken."

Die Kammer will am kommenden Freitag entscheiden.

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