Verurteilte Rapperin Schwesta Ewa zieht vor Bundesgerichtshof

Frankfurt/Main · Die Rapperin Schwesta Ewa legt Revision gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts ein. Die 32-Jährige war zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

 Rapperin Schwesta Ewa wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)

Rapperin Schwesta Ewa wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)

Foto: dpa, ade nic

Nun zieht die Sängerin vor den Bundesgerichtshof. Sowohl Schwesta Ewa als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag. Das Gericht hatte die 32-Jährige vergangene Woche unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung, Steuerhinterziehung und sexueller Verführung Minderjähriger verurteilt. Vom Vorwurf der Zuhälterei und des Menschenhandels wurde Schwesta Ewa freigesprochen.

Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über die Revision berichtet. Während die Staatsanwaltschaft auch im Plädoyer auf diesen beiden Vorwürfen beharrte und eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten forderte, wollte die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren hinaus.

Schwesta Ewa hatte die Steuerhinterziehung im Umfang von rund 60.000 Euro sowie zahlreiche Schläge gegen vier Prostituierte eingeräumt, die Rotlicht-Vorwürfe jedoch energisch bestritten. Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen Schwesta Ewa aus, sie kam damit nach knapp acht Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß.

(veke/dpa)
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