NRW-Justiz Verstoß gegen Menschenrechte

Mönchengladbach (RP). Schon wieder sorgt die Justiz in Mönchengladbach für Wirbel: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland zu Schadensersatz verurteilt, weil die Haftprüfung eines 46-jährigen Mönchengladbachers zu lange dauerte.

 Das Landgericht in Kempten verurteilte einen Mörder.

Das Landgericht in Kempten verurteilte einen Mörder.

Foto: Detlef Ilgner

Der Mann soll nun 3000 Euro Entschädigung sowie 5650 Euro zur Erstattung für die Gerichtskosten erhalten. Er war 2002 wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung festgenommen worden. Das Amtsgericht Mönchengladbach ordnete Untersuchungshaft wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr an. Wie sein Verteidiger unserer Zeitung sagte, habe die Haftprüfung zwei Monate und 22 Tage gedauert. Die sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter.

Der 46-Jährige war später zu einer 20-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Monika Düker, Innen-Expertin der Grünen im Landtag, sagte, das Straßburger Urteil sei "peinlich" für die Justiz in NRW. Der Fall hätte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) auf die "Bummeljustiz" in Mönchengladbach aufmerksam machen müssen. Dort war kürzlich ein mutmaßlicher Kinderschänder wegen zu langer Verfahrensdauer aus der U-Haft entlassen worden. Die SPD kritisierte, in der NRW-Justiz würden 348 Stellen abgebaut.

Ein Justiz-Sprecher verwies darauf, der Fall aus dem Jahr 2002 falle in die Verantwortung der rot-grünen Landesregierung. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Haftbefehlsaufhebungen und angeblich fehlendem Personal. Derzeit würden 73 Richter und Staatsanwälte mehr beschäftigt als 2005.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort